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19. Oktober 2024
Hamburg

SPD-Antrag in der nächsten Bürgerschaft: Mietanstieg für möglichst viele Hamburger Mieterinnen und Mieter begrenzen – Kurs halten beim Wohnungsneubau

(LNP) In der kommenden Bürgerschaft am 23./24. Januar werden die Abgeordneten über einen SPD-Antrag entscheiden, mit dem der Mietanstieg in Hamburg begrenzt werden soll (siehe Anlage). Mit der Initiative wird der Senat aufgefordert, nach Prüfung der Folgen für den Wohnungsmarkt und Beteiligung der Partner im Bündnis für das Wohnen eine Rechtsverordnung zu erlassen, mit der in geeigneter Weise die so genannte Kappungsgrenze für Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete von 20 Prozent auf 15 Prozent abgesenkt wird. „Wir wollen für möglichst viele Hamburger Mieterinnen und Mieter den Mietanstieg begrenzen – das ist unser Ziel. Vor Erlass einer Verordnung sollen aber auch mögliche Auswirkungen für den Wohnungsmarkt – insbesondere bei den Neuvertragsmieten und für die Investitionsbedingungen im Neubau – geprüft und das Gespräch im Bündnis für das Wohnen gesucht werden. Angesichts der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt versteht sich aber von selbst, dass jede räumliche Begrenzung einer solchen Verordnung gut begründet sein muss. Deshalb soll die Bürgerschaft vor Erlass der Verordnung über die Ergebnisse der Prüfungen und Gespräche informiert werden“, begründet SPD-Stadtentwicklungspolitiker Dirk Kienscherf den Antragsentwurf.

Kienscherf betonte, dass die Mietpreisbremse für Bestandsmieten ein wichtiger Schritt für den Mieterschutz sei: „Wir wollen die Spielräume im Sinne des Mieterschutzes ausschöpfen – selbstverständlich im Dialog mit den Partnern im Bündnis für das Wohnen.“ Kienscherf lobte in diesem Zusammenhang das starke Engagement der Wohnungswirtschaft für den Wohnungsneubau: „Klar ist und bleibt: Das beste Mittel gegen steigende Mieten ist der Bau von mehr Wohnungen. Da sind wir auf sehr gutem dem Weg. Unser Ziel ist der Bau von mindestens 6000 Wohnungen pro Jahr. Im vergangenen Jahr haben die Behörden Baugenehmigungen für über 8700 Wohnungen erteilt. Wir wollen weiter Vorfahrt für den Wohnungsbau. Wir wollen mit weiterhin ordentlichen Investitionsbedingungen beim Neubau Kurs halten – gemeinsam mit der Wohnungswirtschaft.“

Hintergrund: In der vom Bundestag beschlossenen, von der SPD als halbherzig kritisierten Mietrechtsnovelle, ist die Öffnungsklausel für die Länder für eine abgesenkte Kappungsgrenze in § 558 Absatz 3 BGB (vgl. BT-Drs. 17/11894) enthalten. Die Einfügung der Sätze 2 und 3 in § 558 Absatz 3 ermächtigt auch den Senat im Wege der Rechtsverordnung das gesamte Stadtgebiet oder Teile des Stadtgebiets zu bestimmen, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. In diesen Gebieten wird die Kappungsgrenze bei der Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete dann 15 Prozent, und nicht 20 Prozent betragen.

Claas Ricker
Pressesprecher
SPD-Bürgerschaftsfraktion
Rathausmarkt 1, 20095 Hamburg
Telefon: (040) 4 28 31 – 1386
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