Startseite BundesländerHamburg SPD-Juristen fordern: Mindestlohn im öffentlichen Bereich einführen / AsJ beschließt Forderung von Mindestlohn in Bund und Ländern

SPD-Juristen fordern: Mindestlohn im öffentlichen Bereich einführen / AsJ beschließt Forderung von Mindestlohn in Bund und Ländern

von Frank Baranowski
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(LNP) Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (AsJ) hat auf ihrer Bundeskonferenz im September 2012 in Berlin die politisch Verantwortlichen im Bund und in den Ländern aufgefordert, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um bei den Beschäftigten im öffentlichen Bereich und bei der Vergabe öffentlicher Aufträge einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde sicherzustellen. Gleichzeitig soll ausreichende Aufsicht und Kontrolle der Umsetzung dieses Mindestlohnes – auch bei Einschaltung von Subunternehmern – und gegebenenfalls eine Ahndung von Verstößen gewährleistet werden.

Der Hamburger AsJ-Landesvorsitzende Rechtsanwalt Steffen Jänicke: „Lohndrückerei darf sich nicht auszahlen. Öffentliche Auftraggeber sollten mit gutem Beispiel vorangehen. Eine wirksame Sicherung von Lohuntergrenzen und sozialen Standards muss das Vergaberecht für öffentliche Auftragsvergabe berücksichtigen.“

Mit dieser Forderung beziehen die SPD-Juristen in der aktuellen Mindestlohn-Debatte Stellung. Der Beschluss der Bundes-AsJ kam auf Initiative der Hamburger AsJ zustande. Im Bundesrat stand am 21. September 2012 die Einführung eines Mindestlohngesetzes auf der Tagesordnung. Die Hamburger Bürgerschaft hatte bereits im April den Hamburger Senat aufgefordert, die Voraussetzungen für ein Landesmindestlohngesetz zu prüfen (Drs. 20/3743). Der Senat hat angekündigt, bis zum Jahresende einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro, der Beschäftigten als Minimum zusteht. Der DGB hat auch einen Entwurf für ein neues Hamburger Vergabegesetz vorgelegt, der von der AsJ unterstützt wird.

„Der Entwurf des DGB für ein Hamburger Vergabegesetz ist ausgewogen und berücksichtigt sowohl die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch der mittelständischen Auftragnehmer und der öffentlichen Hand“, so Jänicke.

„Der Mindestlohn ist eine Maßnahme gegen prekäre Beschäftigungsverhältnisse, bei denen Arbeitnehmer trotz Erwerbseinkommens mit sozialen Leistungen „aufstocken“ müssen. Gleichzeitig wird der drohenden Altersarmut entgegengewirkt“ erklärt Jänicke mit Blick auf die aktuelle Rentendebatte weiter.

Steffen Jänicke, Landesvorsitzender der AsJ Hamburg
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Tel.: 040 – 37644916, Fax: 040 – 37644500
E-Mail: kanzlei@rechtsanwalt-jaenicke.de

Lars Balcke
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