(LNP) Gestern Nachmittag wurde bekannt, dass der SPD-Senat gegen das Betreuungsgeldgesetz der schwarz-gelben Bundesregierung klagen will. Dies erklärte Olaf Scholz unmittelbar nachdem Bundespräsident Joachim Gauck das Gesetz unterschrieben hatte. Dazu erklärt Christoph de Vries, familienpolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion:
„Hinter der Klage gegen das Betreuungsgeld steckt nichts anderes als Missachtung und mangelnde Anerkennung für die elterliche Fürsorge und Betreuung der eigenen Kleinkinder. Die SPD stiftet gesellschaftlichen Unfrieden und nimmt Schaden für Eltern, die sich ihren Kindern etwas länger widmen wollen, billigend in Kauf. Scholz bleibt seiner Linie als früherer SPD-Generalsekretär treu: Er setzt einseitig auf die staatliche Kinderbetreuung und spricht allen Eltern damit grundsätzlich die Fähigkeit ab, ihre Kinder auch allein gut erziehen zu können.
Die verfassungsrechtlichen Zweifel sind fadenscheinig und widersprüchlich. Man kann nicht auf der einen Seite beim Krippenausbau, der eigentlich Sache der Länder und Kommunen ist, seit Jahren die Hand aufhalten und sogar eine höhere finanzielle Beteiligung des Bundes einfordern, aber auf der anderen Seite beim Betreuungsgeld auf die Zuständigkeit der Länder verweisen und mit dieser Begründung vor dem Verfassungsgericht klagen.“
Julia Wagner
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