13.6 C
New York City
19. Oktober 2024
Hessen

SPD setzt neue Akzente im Wohnraumförderungsgesetz

(LNP) Mit fünf neuen Akzenten will die SPD-Landtagsfraktion eine Verbesserung des von der Landesregierung vorgelegten Gesetzes zur Förderung des sozialen Wohnraums erreichen. „In der vorliegenden Form, wird das Gesetz seinem Namen nicht gerecht.

Deshalb stellen wir die Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus klar in den Vordergrund. Die Bildung von Eigentum muss nachrangig sein“, sagte der wohnungsbaupolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Michael Siebel bei der Vorstellung der Änderungsvorschläge seiner Fraktion am Mittwoch in Wiesbaden.

Ziel des Gesetzes müsse die Schaffung von Wohnraum für Menschen mit niedrigem Einkommen sein, die zur Zeit am Markt keine bezahlbaren Wohnungen finden. Die Landesregierung gehe hier den falschen Weg. „Dieses Ziel ist nicht zu erreichen, wenn man die Förderung von Wohneigentum in den Focus stellt. Aber es geht der SPD nicht nur um den Bau von Sozialwohnungen. Auch für mittlere Einkommen muss bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden. Insbesondere in der Rhein-Main-Region könnten sich beispielsweise Polizeibeamte keine Wohnung mehr leisten“, sagte der SPD-Politiker. Deshalb regte Siebel an, ähnlich wie in Hamburg oder Berlin ein Förderprogramm für diese Einkommensgruppe auszuarbeiten.

Der Gesetzentwurf der SPD sehe auch vor, die Einkommensgrenzen für Einpersonenhaushalte auf 17.000 Euro und für Zweipersonenhaushalte auf 25.000 Euro anzuheben. Die bisher vorgesehenen Einkommensgrenzen sollen zwar dynamisiert werden. „Dies reicht aber nicht aus. Deshalb müssen die Einkommensgrenzen korrigiert werden“, so Siebel. Dasselbe gelte auch für die Bindungsdauer. Nach dem Gesetz sollen Sozialwohnungen bereits nach fünf Jahren aus der Bindung fallen. Bisher waren zehn Jahre festgelegt. „Dies hat sich bewährt und dabei wollen wir bleiben. Ein zu kurzer Bindungszeitraum provoziert und potenziert die Probleme, die durch Nichthandeln der Landesregierung entstanden sind“, sagte der Wohnungsbaupolitiker.

Eine der wesentlichen Änderungen des Gesetzes der Sozialdemokraten ist die Festlegung, dass die Bank für Wirtschaftsförderung und Infrastruktur zur Umsetzung der Ziele auch die notwendigen Darlehensmittel zur Verfügung stellen müsse, so Siebel. Bisher sehe das Regierungsgesetz überhaupt keine Aussagen über die Finanzierung vor. „Damit ist das vorliegende Gesetz eine leere Hülle“.

Schließlich fordere die SPD die Wiedereinführung einer Verordnung, die es Kommunen erlaube, eine Fehlbelegungsabgabe zu erheben. Diese Änderung gehe auf eine Forderung des Hessischen Städtetags zurück, der in der Anhörung unmissverständlich klar gemacht habe, dass die Kommunen die Fehlbelegungsabgabe fast als einzige originäre Einnahmequelle zum Neubau von Sozialwohnungen benötigte, so der SPD-Politiker.

Mehtap Tekin
Pressestelle
SPD-Landtagsfraktion Hessen
Schlossplatz 1 – 3
65183 Wiesbaden

Tel.: 0611 350-523
Fax: 0611 350-511
E-Mail: m.tekin@ltg.hessen.de
Internet: www.spd-fraktion-hessen.de

Ähnliche Beiträge

Neue Erkenntnisse zu NSU-Morden: GRÜNE rufen Sondersitzung der Parlamentarischen Kontrollkommission für den Verfassungsschutz (PKV) ein

Frank Baranowski

Vergabegesetz: Grüne greifen das wichtige Thema öffentliche Beschaffung auf, springen jedoch zu kurz

Frank Baranowski

Regionalfonds und Fluglärm: 4.300 Euro reichen noch nicht einmal für zwei Lärmschutzfenster

Frank Baranowski