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SPD und CDU wollen sich bei den Wählern der Kleinen bedienen

(LNP) Im nächsten Jahr sind wieder Kommunalwahlen in NRW. Und natürlich melden sich prompt die großen Parteien und fordern eine Sperrklausel für die Stadträte. Das hilft ein wenig, die Wähler zu verunsichern und potentiellen Helfern kleiner Parteien und Wählergemeinschaften ein Warnsignal zu geben.

Als Gründe werden immer wieder gern angegeben: Die Sitzungen dauern länger; es gibt zu viele Anträge und Anfragen; die Mehrheitsbildung wird schwieriger; die Funktionsfähigkeit der Kommunalparlamente ist eingeschränkt.

Ratsherr Dr. en jur. (BOL) Klaus Kirchner: „Fadenscheiniger geht’s nimmer. Hürden gibt es nur noch in den SPD-regierten Ländern Bremen und Berlin. 2008 hat das Bundesverfassungsgericht die Fünf-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen für verfassungswidrig erklärt,  da sie die Chancengleichheit kleinerer Parteien verletze. Zudem seien nach der Einführung der Direktwahl von Bürgermeistern und Landräten für diese Wahl keine stabilen Mehrheiten mehr erforderlich. Im Übrigen zeige die Erfahrung, dass die Kommunalparlamente auch ohne Hürde funktionsfähig seien.

Wenn die großen Parteien, die sich selbst offensichtlich für wichtiger halten als die demokratische Vielfalt in dieser Republik, dennoch immer wieder auf dieses Thema zurückkommen, hat dies banale Gründe: Die Wählergruppen nehmen ihnen Stimmen und Geld weg. Nicht umsonst geht der jüngste Vorstoß einher mit der Forderung, die Entschädigung für die Ratsmitglieder zu erhöhen.“

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