Startseite BundesländerRheinland-Pfalz Sprecherin weist CDU-Behauptungen zurück: Den Kommunen liegen Erläuterungen vor

Sprecherin weist CDU-Behauptungen zurück: Den Kommunen liegen Erläuterungen vor

von Frank Baranowski
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(LNP) Die Sprecherin des Wirtschaftsministeriums weist die Behauptungen der CDU zum Landesgesetz über Messen, Ausstellungen und Märkte als falsch zurück. „Das neue Gesetz ist sehr gut umsetzbar. Außerdem liegen Erläuterungen zum Gesetz den Kommunen vor.“ Das Gesetz ist am 18. April in Kraft getreten.

Mit dem neuen Landesgesetz seien zudem die bekannten und bewährten Veranstaltungstypen der Gewerbeordnung übernommen worden. Dabei seien einige inhaltliche Verbesserungen und Fortschreibungen vorgenommen worden ohne dass die Rechtssystematik grundlegend verändert worden wäre. „Daher stellt das neue Gesetz für die Anwender bei den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden keine besondere Herausforderung dar, zumal die Regelungen für die Marktsonntage vom Konzept her denen der verkaufsoffenen Sonntage entsprechen“, so die Sprecherin. Grundsätzlich stehe das Wirtschaftsministerium allen Kommunen bei etwaigen Fragen zur Verfügung. „Anders als von Herrn Baldauf behauptet, werden wir in enger Zusammenarbeit die Umsetzung der Marktsonntage begleiten.“

Privilegierte Spezialmärkte sowie Floh- und Trödelmärkte können an bis zu 8 Marktsonntagen pro Gemeinde stattfinden. Die Städte und Gemeinden legen diese Tage fest. Der Landtag hatte am 26. März dem Gesetz zugestimmt.

Die Neuregelung war notwendig geworden, nachdem zuletzt das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz die Durchführung von gewerblichen Märkten an Sonntagen nicht mit dem Vorgaben des rheinland-pfälzischen Feiertagsrechts in Einklang sah.

Stefanie Mittenzwei
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Tel. 06131/16-2550

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