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Staatsregierung verletzt das Budgetrecht des Parlamentes

(LNP) Mario Pecher, stellvertretender Vorsitzender und Sprecher für Haushalt und Finanzen der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, erklärt: „Die SPD-Fraktion in Sächsischen Landtag hat heute einen Antrag in den Geschäftsgang des Sächsischen Landtages eingebracht, der die Staatsregierung auffordert, kurzfristig einen Nachtragshaushalt für den laufenden Doppelhaushalt vorzulegen.

Die aktuelle Novembersteuerschätzung hat für die Jahre 2013 und 2014 Steuermehreinnahmen im Vergleich zum Haushaltsplan von mehr als einer Milliarde Euro berechnet. Doch statt das Parlament mit Verwendung dieser Mehreinnahmen zu befassen, entscheidet die Staatsregierung in Stile einer Monarchie über deren Verwendung. Es muss dem Parlament vorbehalten sein, über Mehreinnahmen in dieser Höhe zu entscheiden. Nicht nur, dass die Staatsregierung von den Ergebnissen der Regionalisierung Abschläge vornimmt, die jeglicher sachlicher Grundlage entbehren.

Notwendige Investitionen bleiben mal wieder aus, so zum Beispiel die Verbesserung des Personalschlüssels in Kindertageseinrichtungen, die Finanzierung der Schülerbeförderung und Investitionen in Lehrer, die Schulen in Freie Trägerschaft, in den ÖPNV, für den Kampf gegen Rechtsextremismus und in Inklusion. Diese Liste ließe sich endlos fortführen. Stattdessen werden wieder die „Geldspeicher“ a la  Dagobert Duck gefüllt. Und das, obwohl der Freistaat schon über Rücklagen von mehr als 7 Milliarden Euro verfügt. Sparen allein ist keine Politik. Politik soll gestalten und dazu gehört es, klug und nachhaltig zu investieren.“

Alexandra Kruse
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
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Tel.: 0351/493 5719
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