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Staatssekretär David Langner besucht Wohnungslosenhilfe der kreuznacher diakonie

(LNP) „Wohnungslose Menschen vor individueller Hilflosigkeit und einem Leben am Rande der Gesellschaft zu bewahren, zählt zu den wichtigsten sozialstaatlichen Aufgaben“, sagte Staatssekretär David Langner heute anlässlich eines Besuchs bei der Wohnungslosenhilfe der kreuznacher diakonie. Der Besuch in Bad Kreuznach diente dem Kennenlernen und dem Erfahrungsaustausch.

„Gerade in der beginnenden kalten Jahreszeit, wenn witterungsbedingt Erfrierungen und gesundheitliche Schädigungen drohen, wird Obdachlosigkeit öffentlich als Problem wahrgenommen. Tatsächlich handelt es sich aber um Menschen, die meist ganzjährig multiple Probleme haben. Sie benötigen nicht nur eine Unterkunft, sondern in der Regel auch professionelle Unterstützung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern“, so Staatssekretär Langner. Die kreuznacher diakonie übernehme  im System der Wohnungslosenhilfe in Rheinland-Pfalz eine wichtige und verantwortungsvolle Rolle. „Diakonisches Handeln richtet sich an Menschen in Notlagen. Menschen, die von Wohnungslosigkeit bedroht oder bereits wohnungslos sind, bietet die kreuznacher diakonie sowohl ambulante als auch stationäre Hilfen an“, sagte Langner.

In Rheinland-Pfalz gibt es ein breit angelegtes Engagement in der Wohnungslosenhilfe. Das Land unterstützt den betroffenen Personenkreis zusammen mit den Kommunen und den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege. Das Land ist als überörtlicher Träger der Sozialhilfe zuständig für einen beträchtlichen Teil der Hilfen für Wohnungslose. Es handelt sich dabei um sogenannte Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten in stationärer oder teilstationärer Form (Resozialisierungseinrichtungen) oder ambulante Hilfen für umherziehende Wohnungslose mit häufig wechselnden Aufenthaltsorten oder Haftentlassene (Betreutes Wohnen).

Die Einrichtungen befinden sich in Trägerschaft der Freien Wohlfahrtspflege. Es gibt in Rheinland-Pfalz 19 Resozialisierungseinrichtungen mit 433 Plätzen und 98 Wohngemeinschaftsplätze an 14 Standorten. Stationäre und teilstationäre Plätze dienen der Resozialisierung von Hilfesuchenden, die eine intensive Betreuung brauchen. Wohngemeinschaftsplätze sind grundsätzlich für Hilfeempfängerinnen und -empfänger vorgesehen, die über einen höheren Grad an Selbstständigkeit verfügen. Sie werden von Fachkräften wie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen oder Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern unterstützt. Die Kommunen als örtliche Träger der Sozialhilfe sind zuständig für ambulante Hilfen für wohnungslose Menschen, wie beispielsweise Beratungsstellen, Übernachtungsplätze, Tagesaufenthalte oder Streetworker.

Gabriele Reif
Pressereferat
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