LandesNachrichtenPortal

Stabilitätsrat: Hessen hat solide Haushaltslage / Finanzminister Dr. Schäfer: „Solides Wachstum der Steuereinnahmen und vorsichtige Haushaltsbewirtschaftung machen sich bemerkbar“

(LNP) Hessen ist auf einem soliden Weg der Haushaltskonsolidierung und macht nachhaltige Fortschritte auf dem Weg zu einem Haushalt ohne neue Schulden. Den erfolgreich eingeschlagenen Kurs hat der Stabilitätsrat in seiner jüngsten Sitzung wieder bestätigt. Hessen weist weder bei den vereinbarten Kennziffern noch bei der standardisierten Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung eine Auffälligkeit auf.
 
„Die Hessische Landesregierung hat nach Bewältigung der schweren Wirtschafts- und Finanzkrise 2009 einen nachhaltigen Kurs der Haushaltskonsolidierung eingeschlagen. Seit 2011 fahren wir die Nettokreditaufnahme zurück“, erklärte Finanzminister Dr. Thomas Schäfer. „Die hessischen Bürgerinnen und Bürger haben 2011 mit einer Zustimmung von 70 Prozent zur Einführung der Schuldenbremse in die Hessische Verfassung diesen Kurs mit großer Mehrheit bestätigt. Wir müssen diesen Weg auch in den kommenden Jahren ohne Abstriche fortsetzen.“ Dazu sei es auch weiterhin unabdingbar, das Ausgabenwachstum unterhalb des Einnahmenwachstums zu halten. „Aller Voraussicht nach wird uns das auch in diesem Jahr wieder gelingen. Ein solides Wachstum der Steuereinnahmen bei gleichzeitig vorsichtiger Haushaltsbewirtschaftung macht sich hier positiv bemerkbar“, so der Minister weiter.
 
Finanzminister Schäfer machte aber gleichzeitig deutlich, dass man sich auf den bisherigen Erfolgen keineswegs ausruhen dürfe. „Die kommenden Jahre werden von uns allen noch einige Anstrengungen abverlangen, um das Ziel eines ausgeglichenen Haushalts 2019 verwirklichen zu können. Das wird eine der wichtigsten Aufgaben der kommenden Regierung und des Haushaltsgesetzgebers in der nächsten Legislaturperiode sein.“ Trotz günstiger Steuerentwicklung bedarf es noch für lange Zeit eine zurückhaltende und sich auf Schwerpunkte konzentrierende Ausgabenpolitik, so der Finanzminister, der sich hier im Einklang mit dem Stabilitätsrat sieht. Dieser habe angesichts der deutschen und europäischen Fiskalregeln und der bestehenden öffentlichen Verschuldung zu Recht auf die begrenzten finanziellen Spielräume in den öffentlichen Haushalten hingewiesen. „Die erfolgreiche Rückführung der Neuverschuldung ist erst der erste Teil des Großprojekts dauerhaft solider Länderfinanzen.“ Hessen stehe wie fast alle anderen Länder auch in den kommenden Jahrzehnten vor weiteren gewaltigen Herausforderungen: der Bewältigung des demografischen Wandels und dem Abbau der bestehenden Altschulden.
 
Gemäß Stabilitätsratsgesetz sind Bund und Länder dazu verpflichtet, dem Stabilitätsrat jährlich einen Bericht vorzulegen, der die Darstellung bestimmter Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung, eine Erläuterung zur Einhaltung der verfassungsmäßigen Kreditaufnahmegrenzen sowie eine Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung auf Basis einheitlicher Annahmen enthält. Diese Stabilitätsberichte dienen dem Stabilitätsrat als Grundlage für die Beobachtung der Haushalte des Bundes und der Länder.
 
Seit 2011 befinden sich vier Länder – Berlin, Bremen, das Saarland und Schleswig-Holstein – als sogenannte Haushaltsnotlagenländer in einem Sanierungsprogramm. Sie müssen regelmäßig dem Stabilitätsrat über ihre Sanierungsfortschritte berichten. Während Berlin und Sachsen-Anhalt bereits merkliche Fortschritte erzielt haben, ist die Situation in Bremen und im Saarland nach wie vor angespannt.
 
Daneben erhalten die Länder Berlin, Bremen, das Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein zusätzlich Konsolidierungshilfen in Höhe von jährlich 800 Mio. Euro, damit diese Länder in Verbindung mit eigenen Konsolidierungsmaßnahmen bis 2020 die Schuldenbremse einhalten können. Hierbei kommt Hessen seiner gesamtstaatlichen Verantwortung nach. Das Land trägt einen Anteil von rund 30 Millionen Euro an den Hilfen für die Konsolidierungsländer. Hessen muss diese Zahlungen zusätzlich zu den Zahlungsverpflichtungen des Landes im Länderfinanzausgleich erbringen.
 
Stefan Löwer
Pressesprecher
Hessisches Ministerium der Finanzen
Friedrich-Ebert-Allee 8, 65185 Wiesbaden
Tel.: +49 (611) 322457 / Fax: +49 611 322433
E-Mail: Stefan.Loewer@hmdf.hessen.de

Die mobile Version verlassen