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Stadtentwicklungsausschuss verabschiedet neues Wohnraumschutzgesetz

(LNP) Mit den Stimmen von SPD, Grünen und Linken hat der Stadtentwicklungsausschuss in der gestrigen Sitzung eine Verschärfung des Wohnraumschutzgesetzes beschlossen. Das Gesetz sieht vor, Zweckentfremdungen von Wohnraum in Zukunft besser verfolgen zu können beziehungsweise eine Zweckentfremdung gar nicht erst entstehen zu lassen. Als Zweckentfremdung gilt ein grundloser dauerhafter Leerstand oder eine gewerbliche Nutzung, etwa als Ferienwohnung oder als Büro. Hierzu Dirk Kienscherf, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion: „Uns geht es um die schwarzen Schafe, die Wohnraum grundlos dem Wohnungsmarkt entziehen. Spekulativen Leerstand oder Gewinnmaximierung durch gewerbliche Nutzung dulden wir nicht. Deshalb ist die Gesetzesverschärfung richtig. Klar ist natürlich auch: Nicht jeder Leerstand ist eine Zweckentfremdung und nicht jede gewerbliche Nutzung rechtswidrig. Dies gilt für umfangreiche Modernisierungs- und Neubauprojekte genauso wie für den Arzt, der seit 30 Jahren eine ehemalige Erdgeschosswohnung als Praxis nutzt. Unser Gesetz lässt deshalb genug Spielraum, nachvollziehbare und kurze Leerstandszeiten zu genehmigen.“

Das Wohnraumschutzgesetz sieht folgende Neuerungen vor:
– Pflicht zur Zwischenvermietung bei längeren Leerstandszeiten
– Mehr Personal für die Bezirke zur Überprüfung des Gesetzes
– Anzeigepflicht bei Leerstand
– Werbeverbot für Vermietung rechtswidriger Ferienwohnungen

Mit den Stimmen der SPD-Fraktion wurden außerdem noch folgende Ergänzungen beschlossen:
– Einführung eines Treuhänderprinzips: Die Bezirke können zukünftig einen Treuhänder mit der Vermietung beauftragen, wenn der Eigentümer trotz Bußgeldzahlungen nicht bereit oder in der Lage ist, Wohnraum wieder einer Nutzung zuzuführen
– Bei Umbau- und Neubaumaßnahmen erleichterte Genehmigungsverfahren für absehbare Leerstände
– Beginn der Frist für die Anzeigepflicht von Leerstand ab dem vierten Monat

Claas Ricker
Pressesprecher
SPD-Bürgerschaftsfraktion
Rathausmarkt 1, 20095 Hamburg
Telefon: (040) 4 28 31 – 1386
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