Natascha Kohnen: Regierung bleibt im energiepolitischen Blindflug und schadet Bayerns Zukunft
(lnp) Die energiepolitische Sprecherin der BayernSPD-Landtagsfraktion Natascha Kohnen kann über die Starrköpfigkeit der CSU in der Energiewende nur fassungslos den Kopf schütteln: „Die Regierungspartei scheint nicht mitbekommen zu haben, dass eine Expertenanhörung im Landtag in der letzten Woche ihrem Anti-Windkraft-Gesetz fast einstimmig eine klare Absage erteilt hat“, so Kohnen.
„Stattdessen peitscht sie im Wirtschaftsausschuss ihren absurden Entwurf weiter voran, obwohl ihr klar sein muss, dass er so nie und nimmer durchkommt!“ Nach wie vor plädiert die CSU dafür, einen Mindestabstand von Windrädern zu Wohnhäusern von der zehnfachen Größe des Windrades einzuführen – gegenwärtig wäre das ein Todesstoß für die Windkraft in Bayern.
Kohnen fordert, gemeinsam mit den Verbänden einen runden Tisch einzuberufen und den Gesetzestext zur Zufriedenheit aller zu überarbeiten. „Die CSU bleibt weiterhin bei ihrem energiepolitischen Blindflug, der über kurz oder lang zu wirtschaftlichen Schäden für den Freistaat führen wird.“
Carolin Arns
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Das EEG regelt seit seinem Inkrafttreten im Jahr 2000 die Förderung der erneuerbaren Energien. Ursprüngliches Ziel des EEG war es, den neuen Technologien den Markteintritt durch eine garantierte Abnahme des erzeugten Stroms und eine feste Vergütung zu ermöglichen. Mittlerweile kommt den erneuerbaren Energien mit einem Anteil von 38 Prozent am bundesdeutschen Stromverbrauch (2018) eine zentrale Rolle bei der Stromversorgung zu. Im Jahr 2030 soll dieser Anteil bei 65 Prozent liegen; 2050 sollen mindestens 80 Prozent des nationalen Strombedarfs aus erneuerbaren Energien gedeckt werden.
Der Gesetzgeber hat das EEG regelmäßig an die Entwicklung des Ausbaus der regenerativen Energien angepasst. Bereits mit dem EEG 2014 führte er die erneuerbaren Energien stärker an den Markt heran, indem er die Direktvermarktung – also die eigenständige Vermarktung des Stroms aus regenerativen Energiequellen – zur Regel machte. Der am Markt erzielte Preis wurde mit der im EEG 2014 festgelegten Marktprämie lediglich „aufgestockt“.
Quelle: Fachagentur für Windenergie