(LNP) Die CDU-Landtagsfraktion erteilt dem nun vorgestellten Referentenentwurf für das rot-grüne Hochschulentmündigungsgesetz eine deutliche Absage. „SPD und Grüne wollen die Hochschulfreiheit zum 1. Oktober 2014 fast vollständig abschaffen. Der Referentenentwurf ist geprägt von Regelungswut, Bürokratie und einem erheblichen Misstrauen gegenüber den Universitäten und Fachhochschulen. Die Ministerin spricht von der ‚Umsetzung übergeordneter Landesinteressen‘. Im Klartext heißt das: Sie will künftig über einen politisch motivierten Landeshochschulentwicklungsplan wieder von oben herab vorschreiben, was gelehrt werden soll und worüber zu forschen ist. Das wäre ein herber Rückschlag für den Wissenschafts- und Forschungsstandort NRW“, erklärt der hochschulpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Stefan Berger.
Kritik äußert Berger unter anderem an der Entmachtung der Hochschulräte, der Einführung der Viertelparität im Senat und an der Schaffung verschiedener neuer Gremien: „Die Entscheidungsprozesse werden dadurch extrem verlängert und unnötig verkompliziert. Zudem sind die verbindlichen Regelungsvorgaben des Ministeriums bei Personal-, Haushalts- und Wirtschaftsangelegenheiten durch den vorgesehenen Landeshochschulentwicklungsplan sowie die juristisch fragwürdigen Rahmenvorgaben ein massiver Angriff auf die Autonomie der Hochschulen. Gleiches gilt für die Quasi-Einführung einer Zivilklausel, mit der bestimmte Forschung unmöglich gemacht wird.“
Die rot-grüne Landesregierung müsse von den geplanten Änderungen Abstand nehmen. „Das unter der CDU-geführten Landesregierung geschaffene Hochschulfreiheitsgesetz hat sich bewährt. Es sollte – wie im Gesetz vorgesehen – wissenschaftlich evaluiert und maßvoll verändert werden, so wie das auch in allen Anhörungen bisher gesagt wurde. Das rot-grüne Hochschulentmündigungsgesetz führt dagegen in die wissenschaftliche Steinzeit. Für die Zukunft der Wissenschaft in NRW bedeutet das nichts Gutes“, sagt Berger.
Axel Birkenkämper
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