LandesNachrichtenPortal

Stellenbesetzungsverfahren des Bürgerschaftsdirektors: Eine Schande für Bremen

(LNP) „Wenn ausgerechnet die Bremische Bürgerschaft  das Landesgleichstellungsgesetz missachtet,  dann ist das eine Schande für Bremen.“ Mit diesen Worten kommentiert die Vorsitzende der CDU Frauen Union, Elisabeth Motschmann das Verfahren der Stellenbesetzung des Bürgerschaftsdirektors.“ Man kann nicht  Gesetze erlassen, die man im konkreten Fall selbst nicht einhält. Wenn Eignung, Leistung und Befähigung nicht der Maßstab sind, sondern insbesondere das Parteibuch, dann sind derartige Besetzungsverfahren eine Farce“, erklärte Elisabeth Motschmann.

Die Vorsitzende der CDU Frauen Union bezieht sich damit auf Ergebnisse der Prüfung des Verfahrens durch die Landesfrauenbeauftragte Ulrike Hauffe. Diese hatte nach Akteneinsicht gravierende Fehler  in der Durchführung des Bewerbungsverfahrens festgestellt und ihre Stellungnahme auch den Mitgliedern des Gleichstellungsausschusses der Bürgerschaft geschickt.

Die Mängelliste der Landesgleichstellungsbeauftragten sei  lang, so Elisabeth Motschmann.  Ulrike Hauffe hatte festgestellt:  dass das Verfahren  „fehlerhaft verlaufen“ sei.  Die Vorgaben des in der Bürgerschaftsverwaltung geltenden Frauenförderplans  „insgesamt  nicht beachtet“ seien. „Auswahlkriterien und ihre Gewichtung hätten vor den Vorstellungsgesprächen festgelegt werden müssen.“   Es fehle  ein Protokoll über die Sitzung des Vorstandes am 26. Juni 2012 in der über die Stellenbesetzung entschieden wurde.  Der entscheidende Auswahlvermerk (9. 07.2012)sei nur von vier  statt von sechs Vorstandsmitgliedern unterzeichnet. Ob und in welcher Weise die beruflichen Erfahrungen der Bewerber und Bewerberinnen dabei Berücksichtigung gefunden hätten, sei der Akte nicht zu entnehmen. Auch die Würdigung der Führungserfahrung, auf die es besonders ankommen sollte, sei „fehlerhaft“.

Im Sinne von transparenten Entscheidungen sollte der Präsident die sich ergebenden Fragen beantworten:  Warum wurde der Auswahlvermerk nachträglich angefertigt, wie ist er zustande gekommen und warum wurde er nur von vier statt von sechs Vorstandsmitgliedern unterzeichnet? „Es ist peinlich“, so Elisabeth Motschmann, wenn die Landesfrauenbeauftragte den Bürgerschaftsvorstand auffordern müsse, die „Auswahlentscheidung zu Gunsten der Beschwerdeführerin, Frau Grotheer-Hüneke, zu korrigieren“, weil diese besser qualifiziert sei. „Man fragt sich, was noch passieren müsse, bevor der Bürgerschaftspräsident, Christian Weber,  Konsequenzen aus den Fehlern des Verfahrens zieht, die durch Ulrike Hauffe dokumentiert wurden. Als erster Mann im Staat müsse er sich an bestehende Gesetze halten.

Darum, so Motschmann, gäbe es nur eine Konsequenz: „ Das alte fehlerhafte Verfahren muss  aufgehoben werden und eine Neuausschreibung der Stelle erfolgen. Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen gleiche Chancen haben und auf ein faires Besetzungsverfahren auf der Grundlage bestehender Gesetze vertrauen können.“ Im Übrigen werde ich eine Sondersitzung des zuständigen Gleichstellungsausschusses unmittelbar nach den Ferien anregen, um die Stellungnahme der Landesfrauenbeauftragten, Ulrike Hauffe“ zu diskutieren.

Michael Glintenkamp
CDU Landesgeschäftsstelle Bremen
Am Wall 135
28195 Bremen

Tel.:   + 49 421 30 89 4-51
Fax:    + 49 421 30 89 4-931

glintenkamp@cdu-bremen.de

Die mobile Version verlassen