(lnp) Strom muss trotz Energiewende für alle bezahlbar bleiben. Strom darf auch für Hartz-IV-Betroffene in Brandenburg nicht zum Luxusgut werden. Aufgrund der steigenden Strompreise, nicht zuletzt in Folge des Anstiegs der EEG-Umlage, reicht der Ansatz in Höhe 32 Euro im derzeitigen Hartz-IV-Regelsatz für Alleinstehende nicht mehr aus, um die durchschnittlichen Stromkosten eines Single-Haushalts zu bezahlen.
In Brandenburg liegen die monatlichen Stromkosten bei einem Jahresverbrauch von 1500 Kilowattstunden bei 40 Euro. Damit sind die Leistungen für Hartz-IV-Betroffene nicht auskömmlich. Deshalb fordert DIE LINKE die schwarz-gelbe Bundesregierung auf, diese soziale Schieflage abzustellen und die Berechnungsgrundlagen für den Hartz-IV-Regelsatz anzupassen.
Es ist bezeichnend für den unsozialen Ansatz der Bundesregierung bei der Umsetzung der Energiewende, dass Großunternehmen, Supermarktketten und sogar Golfplätze von der EEG-Umlage befreit sind, diese Umlage voll auf Empfänger von Sozialleistungen durchschlägt.
Hier ist akuter Handlungsbedarf für die Bundesregierung. Das sollte auch die brandenburgische CDU-Spitzenkandidatin zur Bundestagswahl Katherina Reiche endlich erkennen und ihren Einfluss im Sinne der betroffenen Hartz-IV-Bezieher gegenüber Bundes-CDU geltend machen.
Außerdem erinnere ich in diesem Zusammenhang an den Vorschlag der LINKEN, ein sozial-ökologisches Stromtarifmodells mit kostenlosem Grundkontingent pro Haushalt einzuführen. Damit würden Hilfeempfänger, aber auch alle anderen Verbraucher, die sparsam mit Strom umgehen, entlastet.
Für DIE LINKE ist klar: Die Kosten der Energiewende darf die Klunft zwischen Arm und Reich nicht weiter vertiefen.
Alexa Lamberz
Pressesprecherin
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