(LNP) Mit einem Brief haben sich die Grünen im Bayerischen Landtag an den Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns gewandt. „Ich war verwundert zu hören, dass Dr. Krombholz davon ausgeht, dass in Fragen der Substitution von suchtkranken Menschen der Sicherstellungsauftrag nicht greifen würde“, erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin Theresa Schopper.
Bei Suchtkranken, die an Substitutionsprogrammen teilnehmen, handelt es sich um eine kleine Gruppe schwer chronisch kranker Menschen mit komplexem Krankheitsbild. „Bei anderen chronischen Erkrankungen wie Diabetes würde niemand auf die Idee kommen, den Sicherstellungsauftrag in Frage zu stellen. Das ist zutiefst unsolidarisch und entspricht nicht unseren Vorstellungen der Versorgung chronisch kranker Menschen.“
Auch wenn die tägliche Versorgung besonders viel Zuwendung und einen hohen Einsatz erfordere, kann ein Rückzug aus der Versorgungsverantwortung nicht die Lösung sein. Vielmehr könne die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns ihren Spielraum in Bezug auf „besonders förderungswürdige Leistungen“ nutzen und gemeinsam mit den Kassen eine angemessene Vergütungsvereinbarung treffen, wie in Hessen geschehen.
„Wir wollen, dass es im Ermessen des behandelnden Arztes liegt, zu beurteilen, wann Beikonsum den Zweck der Substitution gefährdet, damit es nicht mehr zu solch rechtlichen Verwerfungen wie aktuell in Niederbayern und im Allgäu kommen kann“, so Theresa Schopper. „Ärzte, die Drogenkranke versorgen, geben ihre Substitutionsarbeit auf, weil sie fürchten, ansonsten mit einem Bein im Gefängnis zu stehen. Das kann nicht im Sinne der Sache sein.“
Lena Motzer,
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