Startseite BundesländerMecklenburg-Vorpommern Suhr: Ausschluss der Öffentlichkeit schränkt parlamentarische Kontrolle ein

Suhr: Ausschluss der Öffentlichkeit schränkt parlamentarische Kontrolle ein

von Frank Baranowski
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(LNP) Zum Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Mecklenburg-Vorpommern (Drs. 6/1025), Jürgen Suhr, Fraktionsvorsitzender:

Die Morde und Verbrechen des sogenannten Nationalsozialistischen Untergrunds haben uns allen das Versagen der zuständigen Behörden deutlich gemacht. Mehr als 10 Jahre konnten Rechtsextreme mordend durch Deutschland ziehen, ohne entdeckt zu werden. Die Sicherheitsstruktur steht sowohl auf Bundes- wie auch auf Landesebene auf dem Prüfstand und das Versagen der Sicherheitsorgane hat weitreichende Folgen.

Das Vertrauen in Sinn und Effizienz des Verfassungsschutzes ist massiv erschüttert. Bisher kann über Vorgänge im Zusammenhang mit dem Verfassungsschutz ausschließlich in den nicht öffentlichen Sitzungen der Parlamentarischen Kontrollkommission berichtet wird. Damit werden die berechtigte Interesse vieler Bürger missachtet, mit einem solchen Vorgehen schaffen wir keine Transparenz und nicht das so dringend notwendige Vertrauen in das Handeln der Behörden.

Der Ausschluss der Öffentlichkeit stellt eine erhebliche Einschränkung der parlamentarischen Kontrolle dar denn Öffentlichkeit ist Voraussetzung und wichtigstes Element der parlamentarischen Kontrolle. Wenn die Regierung ein Informationsbegehren des Parlaments nicht oder nicht öffentlich erfüllen will, dann muss konkret dargelegt werden, weshalb die Geheimhaltungsbedürftigkeit einer vollständigen Erfüllung des Informationsanspruchs des Parlaments entgegensteht. Diese Begründungspflicht hat das Bundesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen zum BND-Untersuchungsausschuss und zum parlamentarischen Fragerecht herausgestellt. Es ist daher nur konsequent, dass auch die parlamentarische Kontrollkommission öffentlich tagt und die Punkte, die begründet der Geheimhaltung bedürfen auf Antrag in einem nichtöffentlichen Teil behandelt werden. Diese Umkehr des Grundsatzes fordert die GRÜNE Fraktion in dem Gesetzentwurf.

Weike H. Bandlow
Pressesprecherin
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Lennéstr. 1/Schloss
19053 Schwerin
T. 0385.5252452
F: 0385.5252460

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