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19. Oktober 2024
Hessen

SÜRMANN: Kein umfassendes Moratorium vor juristisch sauberer Prüfung versprechen

(LNP) „Die heute vorgestellte Auswertung der Gutachten zur unkonventionellen Erdgasförderung in Nordhessen bestätigt, dass in großen Teilen des zur Diskussion stehenden Gebietes „Adler-South“ schon deshalb kein Fracking zulässig wäre, da es sich um Wasserschutz-, Trinkwassergewinnungs- oder Heilquellengebiete handelt. Es stand für die FDP stets fest, dass Hydraulic-Fracturing-Förderverfahren in solchen Gebieten nicht in Frage kommen und der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung, der Umwelt und insbesondere von Gewässern immer gewährleistet sein muss. Dass nach dem Gutachten des Hessischen Landesamtes für Geologie (HLUG) nunmehr lediglich etwa 16 Prozent der in Nordhessen ursprünglich diskutierten Gesamtfläche ob der zu Grunde gelegten Bewertungskriterien als öffentliche Belange übrig geblieben sind, begründet das HLUG mit geologischen und naturschutzfachlichen Voraussetzungen, allerdings auch mit flächenplanerischen Gegebenheiten. Wir werden das Gutachten nun eingehend prüfen und die Diskussion weiterhin mit Blick auf eine vernünftige Nutzung unserer heimischen Ressourcen objektiv und sachlich führen“, so der umweltpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Frank SÜRMANN.

Sürmann weiter:

„Das Verhalten der Opposition hingegen ist nur schwer verständlich: Erst loben Sie die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen für die auf Hessen bezogene, detaillierte Begutachtung, nur um in nächsten Moment zu geißeln, dass die Koalition sich nicht schon vor deren Vorstellung zu einem klaren und generellen „nein“ zu Fracking festgelegt habe. Dabei haben wir stets betont, die hessenspezifische Auswertung des Gutachtens des Umweltbundesamtes durch das HLUG abzuwarten, statt vorschnell zu urteilen und mit den Ängsten der Menschen zu spielen. Für uns gilt nach wie vor: Erst informieren, dann Fakten schaffen.“

„Bereits seit Anfang letzten Jahres liegt ein Antrag des kanadischen Unternehmens BNK auf Erteilung einer Aufsuchungserlaubnis für „Adler South“ vor. Nach geltendem Bergrecht besteht auf diese ein Rechtsanspruch, wenn öffentliche Interessen nicht entgegenstehen. Die juristische Bewertung von Prof. Böhm aus der heutigen Sitzung zu Grunde gelegt, ist es nun an BNK in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Darmstadt als zuständiger Behörde zu erklären, ob sie an Erkundungsmaßnahmen festhält, selbst wenn das verbleibende Gebiet, in dem später möglicherweise die unkonventionelle Erdgasgewinnung betrieben werden könnte, sehr viel kleiner ausfällt. Zu einer ehrlichen Diskussion gehört auch, dass noch keine abschließende Bewertung vorliegt, ob für ein solches verbleibendes Restgebiet nicht doch ein Anspruch auf eine Aufsuchungserlaubnis besteht. Dies ist umfassend zu prüfen, bevor vorschnelle Hoffnungen auf ein generelles Moratorium für Fracking in ganz Hessen geschürt werden. Die wirtschaftliche Bewertung, ob sich die Erkundung für ein deutlich kleineres Gebiet überhaupt lohnt, kann auf der anderen Seite weder politisch noch juristisch, sondern muss durch das Unternehmen erfolgen.“

Daniel Rudolf
Pressesprecher
FDP-Fraktion im Hessischen Landtag
Schlossplatz 1-3
65183 Wiesbaden
Telefon: (0611) 350 566
Fax: (0611) 350 579
d.rudolf@ltg.hessen.de

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