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Tack: Krebsregister in Brandenburg schon lange Praxis

(LNP) „Das Gesetz ist überfällig. Prävention und Früherkennung gehören ebenso wie Therapie und Nachsorge zur nachhaltigen Krebsbekämpfung“, so Gesundheitsministerin Anita Tack (Linke) zum heute von der Bundesregierung beschlossenen Gesetz für einen wirksameren Kampf gegen Krebs. Die Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und der klinischen Krebsregistrierung sind insbesondere in einem Flächenland wie Brandenburg mit dünnbesiedelten Randgebieten von großer Bedeutung.

Die Gesundheitsminister der Länder hatten dieses Thema mehrfach auf der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) diskutiert und vom Bundesminister die Umsetzung des Nationalen Krebsplanes unter Mitwirkung der Länder eingefordert. Insbesondere in dem Auf- und Ausbau eines flächendeckenden Klinischen Krebsregisters sieht die GMK eine besondere Bedeutung. „Klinische Krebsregister sind ein wesentliches Instrument zur Verbesserung der Behandlung Krebskranker und zur Qualitätssicherung der onkologischen Versorgung“, sagt Tack. Bewährte Strukturen in den Ländern dürfen aber durch die neue Gesetzgebung nicht gefährdet werden. Sie verweist auf die sehr guten Erfahrungen der flächendeckenden klinischen Krebsregistrierung im Land Brandenburg und fordert von der Bundesregierung Regelungen, die das hohe Niveau in Brandenburg auch künftig sichern.

Das Land Brandenburg verfügt seit 1994 über ein flächendeckendes klinisches Krebsregister. Mit den Daten des klinischen Krebsregisters können, auch aufgrund des langjährigen Bestehens, nicht nur Daten der Prozessqualität sondern auch der Ergebnisqualität einrichtungs-, sektor-, wohnortbezogen und für das gesamte Land Brandenburg dargestellt werden.

Seit 1994 ist den fünf Onkologischen Schwerpunkten des Landes jeweils eine Nachsorgeleitstelle angegliedert, die ein regionales klinisches Krebsregister führen und mit diesen Daten die Behandlung, Nachsorge und Langzeitbetreuung der Tumorpatienten im Land Brandenburg unterstützt. Alle Tumorzentren und Nachsorgeleitstellen sind in einem gemeinsamen Dachverband organsiert, dem Tumorzentrum Land Brandenburg e.V. (TZBB) Die Aufgaben und die Finanzierung dieser deutschlandweit vorbildliche Nachsorgebetreuung Brandenburgs sind in einer freiweilligen Vereinbarung zur Regelung der onkologischen Nachsorge im Land Brandenburg (Onkologie-Vereinbarung) zwischen den Krankenkassenverbänden, der Landeskrankenhausgesellschaft, der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg und der Landesregierung geregelt.

Einmalig für die Bundesrepublik Deutschland ist auch, dass das Brandenburgische klinische Krebsregister flächendeckend und nahezu vollzählig Daten zur Diagnose, Therapie und Nachsorge von Tumorerkrankungen erfasst.

Zudem haben sich  bereits im Jahr 2000 alle Institutionen, Verbände und Träger von klinischen Einrichtungen, die für Krebsvorsorge, Krebsfrüherkennung und die Versorgung von Krebskranken im Land Verantwortung tragen, unter Vorsitz des Gesundheitsministeriums in der Qualitätskonferenz Onkologie (QKO) zusammengeschlossen. Als erste Einrichtung dieser Art in der Bundesrepublik organisiert die QKO eine transparente, datengestützte und zielorientierte Zusammenarbeit auf freiwilliger Basis.

Tack: „Ich begrüße die Initiative des Bundes, erwarte aber, dass das Gesetz so ausgestaltet wird, dass die vorbildlichen Strukturen bei uns eine Zukunft haben. Das betrifft auch eine auskömmliche Finanzierung.“

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