Startseite BundesländerBrandenburg Tack: Wasser- und Bodenverbände können auch in schwierigen Zeiten auf die Unterstützung des Landes zählen

Tack: Wasser- und Bodenverbände können auch in schwierigen Zeiten auf die Unterstützung des Landes zählen

von Frank Baranowski
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(LNP) Welche Schritte notwendig sind, um die Probleme der Wasser- und Bodenverbände des Landes gemeinsam zu bewältigen, war heute Thema einer Beratung von Umweltministerin Anita Tack mit Landräten und Vertretern des Städte- und Gemeindebundes, des Landkreistages und des Landeswasserverbandstages. „Nach Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichtes ist es notwendig, die Verbandsgrenzen zu überprüfen, fehlerhafte Satzungen zu korrigieren und so die Grundlage für eine rechtssichere Arbeit der Verbände zu schaffen. Das bedarf des konstruktiven Zusammenwirkens aller Beteiligten und dabei insbesondere auch der Kommunen“, so Tack.

Auch wenn diese Probleme in erster Linie von den Verbänden bzw. ihren Organen selbst zu lösen sind, sicherte Tack die Unterstützung des Ministeriums bei der Erarbeitung von Lösungsvorschlägen zu. Sie informierte auf der Beratung über erste Schritte und geplante Zeitabläufe.

Das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz wird allen Verbänden Kartengrundlagen zu den Gewässereinzugsgebieten zur Verfügung stellen. Anhand dieser sollen alle Verbände bis Ende Juni ihre Verbandsgrenzen überprüfen und in Abstimmung mit den Nachbarverbänden zu neuen Grenzziehungen kommen. Nur in sachlich begründeten Ausnahmefällen darf von den Einzugsgebietsgrenzen abgewichen werden. Dafür bat die Ministerin um Unterstützung der Landräte bei den betroffenen Gemeinden.

Nach der Rechtssprechung des Oberverwaltungsgerichtes sind Beitrags- und Umlagebescheide rechtswidrig, an deren Zustandekommen Beiräte mitgewirkt haben, die nicht auf satzungsrechtlicher Grundlage konstituiert wurden. Es besteht die Möglichkeit, diesen Fehler rückwirkend zu heilen. Hierzu wird es Hinweise seitens des Ministeriums geben, so dass jeder Verband eine Heilung prüfen sollte.

Die Ministerin nutzte die Gelegenheit, um die Landräte über die Eckpunkte der neuen Rahmenvereinbarung zwischen dem Landesamt und den Wasser- und Bodenverbänden (WBV) zu informieren. Die alte Vereinbarung von 1994 muss an die heutige Rechtslage angepasst werden. Im Kern werden alle Aufgaben, die bisher vom gekündigten Vertrag erfasst wurden, in der neuen vertraglichen Vereinbarung enthalten sein, es sei denn, diese wurden bereits per Gesetz an die WBV übertragen, wie beispielsweise die Gewässerunterhaltung I. Ordnung. Zu den neuen Regelungen des künftigen Vertrages sollen ein einheitlicher Leistungskatalog und einheitliche Kalkulationsgrundlagen sowie ein verpflichtendes Benchmarking gehören. Als Laufzeit ist eine Zeitspanne von fünf Jahren vorgesehen.

Auf der Geschäftsführertagung der Wasser- und Bodenverbände auf Einladung des Landeswasserverbandstages e.V. am 18. April hatten die Eckpunkte des neuen Vertrages eine breite Zustimmung erfahren. Noch im Sommer soll der konkrete Vertragsentwurf vorliegen und abgestimmt werden. Er kann dann am 1. Januar 2014 in Kraft treten.

„Unser Ziel ist es, zügig eine neue vertragliche Regelungen gemeinsam mit allen Verbänden vorzubereiten, um den Verbänden Planungssicherheit zu geben“, sagte Tack.

Antje Reschke
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Referat 02 – Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Internationale Kooperation
Heinrich-Mann-Allee 103, Haus 45
14473 Potsdam

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