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Tanzverbot in Sachsen am Karfreitag ist überlebtes Relikt / Rico Gebhardt als Landesvorsitzender DIE LINKE. Sachsen unterstützt Kritik des Jugendverbandes

(LNP) Am kommenden Karfreitag gilt in 16 Bundesländern ein sogenanntes Tanzverbot. In Sachsen gilt dieses Verbot öffentlicher Tanzveranstaltungen wie in 12 weiteren Bundesländern ganztägig. In Sachsen gilt neben dem Karfreitag ein Tanzverbot ebenfalls am Buß- und Bettag, am Totensonntag und am sogenannten Volkstrauertag. Nur am Karfreitag gilt das Tanzverbot jedoch ganztägig.

Dazu erklärt Tilman Loos, Pressesprecher des Jugendverbandes linksjugend [’solid] Sachsen: „Das Tanzverbot ist völlig anachronistisch. Gerade die arbeitsfreie Zeit an Feiertagen ist für viele eine Zeit der Freude und damit eben auch des Tanzens. Warum das Tanzen, egal an welchen Tagen, verboten werden sollte, ist gänzlich unverständlich. Das Tanzverbot gehört in Sachsen endlich abgeschafft“, so Loos.

Unterstützung erhält Loos vom Landesvorsitzenden der sächsischen LINKEN, Rico Gebhardt. Dieser erklärt: „Ich halte das für einen sinnvollen Vorstoß des Jugendverbandes. Das Tanzverbot ist tatsächlich ein überlebtes Relikt und kann schadlos abgeschafft werden. Selbst in Rom gibt es am Karfreitag Rockkonzerte und Partys in Bars – für diejenigen, die das wollen.“

Andere Länder hingegen sind noch restriktiver. In Baden-Württemberg beispielsweise gilt ein Tanzverbot an 18 Tagen. Das CSU-regierte Bayern kommt mit 9 Verbotstagen zwar nur auf die Hälfte, ist dafür jedoch mit 8ganztägigen Verboten einsam an der Spitze.

„Es sollte allen selbst überlassen sein, wie Feiertage begangen werden. Die einen wollen im Stillen beten, andere eben Tanzen. Die verschiedenen Bedürfnisse stehen da nicht in einem Widerspruch zueinander. In Sachsen sind über zwei Drittel der Bevölkerung konfessionslos. Damit gehört Sachsen zu einem der konfessionslosesten Orte der Welt. Das macht es noch unverständlicher, warum ein religiös begründetes Tanzverbot für alle gelten soll“, sagt Tilman Loos.

f.d.R.
Rico Schubert
Presse/Öffentlichkeitsarbeit
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