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THOMAE: Einweisung in Psychiatrie darf kein Weg ohne Wiederkehr sein

(LNP) Zur gegenwärtigen Debatte über den Fall Gustl Mollath erklärt der Bayerische Rechtspolitiker Stephan Thomae, Mitglied im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags:

„Die Bayerische Justizministerin Beate Merk hat sowohl die politische Brisanz als auch die persönliche Tragik des Falles Gustl Mollath zu lange unterschätzt oder völlig verkannt. Der Fall trägt Züge eines veritablen Justizskandals. Die Justiz trotz offensichtlicher Fehler in Schutz zu nehmen, war hier die falsche Strategie.

Neben der Wiederaufnahme des Verfahrens kommt es nun zusätzlich darauf an, zu hinterfragen, ob möglicherweise noch ähnliche Fälle existieren. Auch Fragen der Entschädigung zu Unrecht in Untersuchungshaft, Strafhaft oder zwangsweiser Unterbringung sitzender Menschen drängen sich auf. Es muss untersucht werden, ob die Überprüfungsfristen zur weiteren Vollstreckung der Unterbringung verbessert werden können. Schließlich sollte eine Begrenzung auf gravierende Fälle erwogen werden. Es muss auch künftig möglich sein, Menschen zum Schutz der Allgemeinheit psychiatrisch unterzubringen. Dies stellt jedoch einen so gravierenden Eingriff in Rechte der Betroffenen dar, dass die Entscheidung regelmäßig durch unabhängige Dritte überprüft werden muss. Der Ansatz von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ist daher ausdrücklich zu begrüßen.
 
Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass Gutachter sich auch persönlich mit den Betroffenen auseinandersetzen. Es ist nicht hinnehmbar, dass ein Mensch psychiatrisch untergebracht wird, obwohl der Gutachter nur nach Aktenlage entschieden hat.“
 
Andreas Dietrich
Pressesprecher der bayerischen FDP-Landesgruppe
im Deutschen Bundestag

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