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THOMAE: FDP lehnt anlasslose Vorratsdatenspeicherung weiterhin ab

(LNP) Zur erneuten Forderung der Bayerischen Justizministerin Beate Merk nach Einführung der Vorratsdatenspeicherung erklärt der Bayerische FDP-Bundestagsabgeordnete und Rechtspolitiker Stephan Thomae:
 
Die Forderung nach der Vorratsdatenspeicherung wird nicht dadurch besser, dass sie ständig wiederholt wird. Eine Studie des in Freiburg ansässigen Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht hat bereits   Anfang des Jahres ergeben, dass durch den Wegfall der Vorratsdatenspeicherung keine Schutzlücken entstanden sind. Darüber hinaus hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger schon im Juni 2011 den Vorschlag für das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren vorgelegt, bei dem die Provider die Daten für sieben Tage vorhalten.  Innerhalb dieser Zeit können Urheberrechtsinhaber auf gerichtlichem Wege Auskünfte über Nutzerdaten erhalten. Mit diesem Ansatz werden die Interessen aller Beteiligten ausgewogen berücksichtigt, ohne unsere Bürger unnötig unter Generalverdacht zu stellen. Es wäre zu begrüßen, wenn die Union sich diesem Ansatz einmal ernsthaft widmen würde, anstatt ständig auf einem Mittel zu beharren, das keine Vor teile bringt.
 
Andreas Dietrich
Pressesprecher der bayerischen FDP-Landesgruppe
im Deutschen Bundestag
FDP Bayern
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