(LNP) Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Adoptionsrecht eingetragener Lebenspartner bei Sukzessiv-Adoptionen erklärt der bayerische FDP-Bundestagsabgeordnete und Rechtspolitiker Stephan Thomae:
„Die FDP-Bundestagsfraktion begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Es ist im Interesse des Kindeswohls, wenn ein zweites Elternteil rechtliche Bindungen übernimmt. Nach der heutigen Entscheidung zur Sukzessiv-Adoption muss das gemeinschaftliche Adoptionsrecht für eingetragene Lebenspartner folgen.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zeigt, dass die volle Gleichstellung eingetragener Lebenspartner mit der Ehe überfällig ist – beim Adoptionsrecht ebenso wie bei der Einkommensteuer. Die Union muss sich jetzt bewegen und ihre Blockadehaltung aufgeben.
Schwule und Lesben sind ebenso gute Eltern wie heterosexuelle Männer und Frauen. Tausende Kinder wachsen bereits heute in Regenbogenfamilien auf. Nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtes ist es jetzt möglich, dass homosexuelle Männer und Frauen als Einzelperson ein Kind adoptieren und dann der jeweilige Lebenspartner nach einer Wartezeit das Kind ebenfalls adoptiert. Es gibt kein Argument, warum dann nicht gleich eine gemeinschaftliche Adoption möglich sein soll.“
Andreas Dietrich
Pressesprecher der bayerischen FDP-Landesgruppe
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