(LNP) Niedersachsens Kommunen sollen künftig bei der Unterbringung von Werkvertragsarbeitern die Einhaltung wohnlicher Mindeststandards prüfen können. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den die CDU-Landtagfraktion in das kommende Plenum einbringen will. CDU-Fraktionschef Björn Thümler erklärte: „Die katastrophale Wohnsituation mancher Werkvertragsarbeitnehmer darf nicht zur Regel werden. Wir brauchen verbindliche Mindeststandards, damit sich Fälle wie in Papenburg nicht wiederholen.“
Nach Thümlers Ansicht seien die Gemeinden für die Kontrolle am besten geeignet: „Die Gemeinden wissen am ehesten, wo sie näher hinschauen müssen. Missstände bleiben vor Ort nicht lange verborgen.“ Die Mindeststandards sollen sich nicht allein an der Ausstattung der Wohnräume und deren sanitären Bedingungen orientieren, sondern auch an einer „zumutbaren“ Mindestwohnfläche. „Überbelegungen lassen sich auf diese Weise künftig vermeiden“, hofft Thümler.
Kritik übte der CDU-Fraktionschef an der Landesregierung. „Es reicht nicht, die unhaltbaren Zustände in manchen Unterkünften zu kritisieren, man muss auch handeln. Ebenso wenig hilft es der Sache, wenn Regierungsmitglieder eine ganze Branche unter Generalverdacht stellen. Wir müssen den schwarzen Schafen das Handwerk legen. Mit dem von uns vorgelegten Gesetzesentwurf können wir schnell Resultate erreichen. Ich bin daher überzeugt, dass wir für unseren Entwurf im Landtag eine große Mehrheit finden werden.“
Dr. Eike Frenzel
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