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Tobias Koch zu TOP 6 und 27: Schülerkostenerstattung muss seriös gegenfinanziert werden

(LNP) Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Tobias Koch, hob angesichts der heutigen Beratung über die Zahlung von Schülerkostenerstattung durch das Land an die Schulträger im Hamburger Umland für Hamburger Schüler an schleswig-holsteinischen Schulen und den entsprechenden Entschließungsantrag der FDP-Fraktion die große parteiübergreifende Einigkeit zu diesem Thema hervor. Er mahnte allerdings eine seriöse Gegenfinanzierung an:

„Die Gesetzesänderung  wäre so oder so im kommenden Jahr eingeführt worden. Bereits bei den Beratungen in der letzten Legislaturperiode bestand zwischen allen Fraktionen Einigkeit darüber, diese Regelungslücke der Schulgesetzänderung aus dem Jahr 2010 zu schließen“, so Koch.

Das setze allerdings neben der Änderung des Schulgesetzes auch die Bereitstellung der Mittel im Haushalt voraus. Ausschließlich deshalb habe seine Fraktion die vorgezogene Gesetzesänderung abgelehnt und die Änderung im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetztes zum Doppelhaushalt 2013/2014 regeln wollen.

„Weder für die Regierungsfraktionen noch für die FDP gibt es einen Anlass, diese Gesetzesänderung als politischen Erfolg für sich in Anspruch zu nehmen“, so Koch. Eine Gegenfinanzierung der Mehrkosten in Höhe von 360.000 Euro fehle bei den jetzigen Regierungsplänen allerdings ebenso, wie bei der früheren Initiative von Bündnis 90/Die Grünen.

„Die Opposition geht verantwortungsvoller mit dem Geld der Steuerzahler um, als die Regierung. Denn durch die Streichung des überflüssigen zusätzlichen SPD-Staatssekretärs lassen sich die Kosten fast vollständig decken“, so Koch. Wenn die Regierungsfraktionen das nicht wollten, dann müssten sie einen eigenen Alternativvorschlag machen. „Die Regierungsfraktionen müssen jetzt beweisen, dass die Aussage „Jede Mehrausgabe wird seriöse gegenfinanziert“ auch wirklich ernst gemeint ist“, so Koch abschließend.

Pressesprecher
Dirk Hundertmark
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