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19. Oktober 2024
Hessen

Tobias Utter: „Das kirchliche Arbeitsrecht ist ein Teil der kirchlichen Selbstbestimmung“ – „Bundesarbeitsgericht hat Dritten Weg erneut bestätigt“

(LNP) „Die Kirchen sind sich aus ihrem Selbstverständnis heraus der Verantwortung für ihre Mitarbeiter bewusst. Das kirchliche Arbeitsrecht, der so genannte ‚Dritte Weg‘ ist ein Teil der kirchlichen Selbstbestimmung“, sagte der kirchenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Tobias Utter, in der Diskussion über den Dritten Weg. Der Dritte Weg beschreibt das arbeitsrechtliche System der Kirchen. Die Linkspartei hatte der Diakonie in einem Antrag Lohndumping vorgeworfen. Anlass ist der bevorstehende Zusammenschluss der Diakonischen Werke Kurhessen-Waldeck und Hessen-Nassau.

Die Grundlage beim Dritten Weg ist eine partnerschaftliche Tariffindung und in Artikel 140 unseres Grundgesetzes verankert. Das Bundesarbeitsgericht hatte am 20. November 2012 das Arbeitsrecht der Kirchen erneut bestätigt. Gleichzeitig wurde festgelegt, dass Kirchenmitarbeiter unter bestimmten Bedingungen streiken dürfen. „Es scheint fast so, dass die Linken eine Mitgliederwerbeaktion für eine Gewerkschaft starten. Wir dürfen uns als Politik nicht in das kirchliche Selbstbestimmungsrecht einmischen. Es ist nicht unsere Aufgabe, gesetzgeberisch in die Arbeitsrechtsregelungen der Kirchen einzugreifen. Im Konfliktfall ist dies die Aufgabe der Gerichte und das Bundesarbeitsgericht hat den Dritten Weg in dieser Woche gestützt“, so Utter.

Christoph Weirich, Pressesprecher
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