(LNP) Zur abschließenden Beratung des Bildungsfreistellungsgesetzes im Bildungsausschuss erklärte der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion, Torsten Renz:
„Ich freue mich, dass es gelungen ist, zusammen mit der SPD den Gesetzentwurf der Landesregierung so zu verändern, dass ein Erstattungsanspruch der Arbeitgeber für Freistellungen der beruflichen Weiterbildung Bestandteil des neuen Bildungsfreistellungsgesetzes bleibt. Dieser wird der Höhe nach jedoch auf die Hälfte (55,00 Euro/Tag) des Erstattungsanspruchs für Freistellungen im politischen und ehrenamtlichen Bereich beschränkt. Damit ist auch eine Beteiligung der Unternehmen gegeben, welche ebenfalls von qualifizierten Arbeitskräften profitieren.
Insgesamt stellt das Land 188.000 Euro als Erstattungsbetrag für Freistellungen zur Verfügung. Ein Drittel davon ist für den Bereich der beruflichen Weiterbildung vorgesehen. Vor allem die Wirtschaftsverbände hatten den geplanten Wegfall der Kostenerstattung für die berufliche Weiterbildung kritisiert.
In den Verhandlungen ist es gelungen, Verbesserungen für die Wirtschaft zu erreichen. Zusätzlich ist aufgenommen worden, dass Unternehmen nicht mehr in unbegrenzter Höhe Freistellungen an ihre Mitarbeiter gewähren müssen, wie noch im Gesetzentwurf vorgesehen. Auch diese Regelung schafft einen vernünftigen Ausgleich zwischen den Rechten der Arbeitnehmer und der unternehmerischen Gesamtverantwortung der Arbeitgeber.“
Jutta Hackert
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