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Torsten Renz: Schulen in freier Trägerschaft dürfen nicht benachteiligt werden – weder finanziell, noch organisatorisch

(LNP) Anlässlich der Anhörung der Schulen in freier Trägerschaft im Bildungsausschuss des Landtages Mecklenburg-Vorpommern erklärte der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Torsten Renz: „Schulen in freier Trägerschaft sind eine sinnvolle und notwendige Ergänzung des staatlichen Bildungssystems. Die Fördersätze der Schulen in freier Trägerschaft werden wir stabilisieren. Diese beiden Sätze entstammen dem CDU-Wahlprogramm und sie sind Konsens unter den Koalitionsfraktionen. Die heutige Anhörung hat einmal mehr ergeben, dass die neue Privatschulverordnung bei den Schulen in freier Trägerschaft zu erheblichen Sorgen geführt hat. Diese Sorgen kann ich zum Teil auch nachvollziehen. Gleichwohl hat der Landtag in seiner letzten Sitzung ein klares Bekenntnis zu den Schulen in freier Trägerschaft abgegeben – auch wenn Grüne und LINKE sich nicht dazu durchringen konnten, dem Antrag von CDU und SPD zuzustimmen, sondern sich lediglich zu einer halbherzigen Enthaltung imstande sahen. CDU und SPD haben im letzten Landtag klargestellt: Die Schulen in freier Trägerschaft dürfen nicht benachteiligt werden – weder finanziell noch organisatorisch. Sie sind ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Bildungssystems.“
 
„Die Anhörung hat ergeben, dass die Schulen in freier Trägerschaft die jetzige Privatschulverordnung für mit dem Schulgesetz unvereinbar und im Übrigen für sinnwidrig halten. Zudem gibt es nach wie vor erhebliche Befürchtungen, dass die Finanzhilfe durch das Land nicht auskömmlich sein wird. Für meine Fraktion und mich ist entscheidend, dass die Schulen in freier Trägerschaft so finanziert werden, dass ein solider Weiterbetrieb der Schulen möglich ist. Der Landtag hat den Bildungsminister in seiner letzten Sitzung ausdrücklich darin bestärkt, im Rahmen seines Ermessens den Schulen in freier Trägerschaft auch weiterhin eine Finanzhilfe zu gewähren, die diese nicht stranguliert. Ich habe keinen Zweifel daran, dass der Bildungsminister dem nachkommen wird“, so Renz.
 
„Was die Privatschulverordnung angeht, so steht für mich und meine Fraktion fest, dass unverzüglich daran gearbeitet werden muss, dass spätestens zum neuen Schuljahr eine neue Verordnung erlassen wird, die die Existenz der Schulen in freier Trägerschaft nicht gefährdet, sondern langfristig sichert. Auch eine Veränderung des Schulgesetzes kann in diesem Zusammenhang ein sinnvoller Weg sein“, erklärt Renz abschließend.
 
Zum Hintergrund: Das Bildungsministerium Mecklenburg Vorpommern hatte infolge gerichtlicher Entscheidungen die Privatschulverordnung verändert. Diese Veränderung führt u.a. dazu, dass nicht mehr die Personalkosten des Landes die Grundlage für die Finanzhilfe des Landes an die Schulen in freier Trägerschaft darstellen. Künftig sollen die Schulen in freier Trägerschaft nur noch einen Teil ihrer tatsächlichen Personalkosten durch das Land ersetzt bekommen. Dies kann unter Umständen zu erheblichen finanziellen Verschlechterungen bei einzelnen Schulen führen.

Jutta Hackert
Pressebüro CDU-Fraktion
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