(LNP) Transparenz und Zugang zu Informationen sind in einer modernen, lebendigen Demokratie notwendige Voraussetzungen für die Meinungs- und Willensbildung der Bürgerinnen und Bürger. Geheimniskrämerei und Undurchschaubarkeit politischer Entscheidungsprozesse passen nicht zu einer offenen Gesellschaft. In Bayern gibt es kein allgemeines, voraussetzungsloses Recht auf freien Zugang zu amtlichen Informationen der staatlichen und kommunalen Behörden. Die SPD-Landtagsfraktion möchte dies ändern und legt daher einen Gesetzentwurf für ein bayerisches Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetz vor. Der SPD-Rechtsexperte Horst Arnold wird diesen in der Pressekonferenz „Transparente Information für Bayerns Bürger“ am Dienstag, den 23. Oktober, 12 Uhr, im PK-Raum des Bayerischen Landtags vorstellen. Staatliche und kommunale Behörden sollen verpflichtet werden, amtliche Informationen grundsätzlich zu veröffentlichen. Der Gesetzentwurf steht am Donnerstag, den 25. Oktober, auf der Tagesordnung der Plenarsitzung.
Gudrun Rapke
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