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21. November 2024
Hamburg

Überdosierung von Koffeinpulver kann zu gesundheitlichen Schäden führen / Gesundheitsbehörde rät zu erhöhter Vorsicht beim Konsum

(LNP) Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) rät zur erhöhten Vorsicht beim Konsum von Koffeinpulver. Dieses wird vor allem über Internethändler zur Steigerung der individuellen Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit vertrieben. Oft wird dabei ein Dosierlöffel – vereinzelt auch eine Mikrowaage – angeboten, um die genaue Verzehrmenge zu bestimmen. Insbesondere wenn diese Hilfsmittel fehlen besteht aber die Gefahr der Überdosierung und damit das Risiko schwerwiegender gesundheitlicher Schäden. Denn Koffeinpulver wird oft in Kilo-Gebinden verkauft, die empfohlene tägliche Höchstmenge für den Verzehr liegt jedoch im Milligramm-Bereich.
Koffeinpulver wird gerade im Internet vielfach mit Slogans wie „100% reines laborgeprüftes Produkt mit bester pharmazeutischer Qualität und zusätzlichem Analysezertifikat“ beworben. Die Anbieter müssen zwar darauf hinweisen, die empfohlene Menge nicht zu überschreiten und Warnhinweise angeben, unter welchen Voraussetzungen von dem Verzehr dringend abzuraten ist. Allerdings besteht die Gefahr, dass diese Hinweise nicht genügend beachtet werden.

Die Überdosierung von Koffeinpulver kann zu erheblichen gesundheitlichen Gefahren führen. Diese unerwünschten Koffeinwirkungen reichen bei Erwachsenen von Nervosität, Schlaflosigkeit, Übelkeit, Kopfschmerzen, erhöhter Ängstlichkeit, Wahrnehmungsstörungen, Herzrhythmusstörungen, erhöhter Atemfrequenz bis hin zu gastrointestinalen Störungen. Im Einzelfall kann es auch zu Vergiftungen mit darüber hinausgehenden Symptomen kommen. Wer zu der vermeintlich schnellen Wachheitshilfe greift, sollte sich daher vorher sehr gut über die Risiken informieren.
Ein nicht übermäßiger Konsum von koffeinhaltigen Lebensmitteln, wie Kaffee, schwarzem oder grünem Tee sowie Cola, stellt für gesunde Menschen hingegen keine Gesundheitsgefahr dar. Vorsicht ist jedoch auch geboten beim Verzehr von stärker koffeinhaltigen Lebensmitteln, wie so genannten Energie-Shots und Energy-Drinks sowie bei Schlankheitsmitteln und so genannten Sportlerprodukten (so genannte „Fatburner“). Hier sollten die empfohlenen täglichen Verzehrmengen genau beachtet werden, ebenso die Warnhinweise, die bestimmte Verbrauchergruppen betreffen.

Pressestelle der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
Rico Schmidt; Tel.: 040/ 428 37-2332
E-Mail: pressestelle@bgv.hamburg.de; Internet: www.hamburg.de/bgv

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