(LNP) Am kommenden Freitag, den 24. August findet im Verfassungsausschuss der Bürgerschaft eine Expertenanhörung zu den Regelungen für ehemalige Senatoren, Bürgermeister und Staatsräte statt. Seit Langem kritisieren Staatsrechtler und Politikwissenschaftler die Übergangs- und Ruhegehälter für ausgeschiedene Regierungsmitglieder. Dabei gelten die Hamburger Regelungen als besonders großzügig und der finanzielle Aufwand hat sich in den letzten 10 Jahren verdoppelt und kommen die Stadt teuer zu stehen.
Gegenwärtig erhalten neun ehemalige Senatsmitglieder Übergangsgelder in Höhe von insgesamt 48.746,12 Euro monatlich. 46 ehemalige StaatsrätInnen erhalten gegenwärtig ein Ruhegehalt, die Kosten für die Stadt belaufen sich auf monatlich 259.080,14 Euro bzw. über drei Millionen Euro pro Jahr. Zudem gab die Stadt für die Ruhegelder von 50 ehemaligen Regierungsmitgliedern, 15 davon haben das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet, in den letzten 12 Monaten 4.108.900,48 Euro aus, davon 1.155.724,95 Euro an Empfänger unter 65 Jahren. Das geht aus den Antworten des Senats auf zwei Anfragen (Drs. 20/4858 und 20/4859, siehe Anhang) hervor, die die Fraktion DIE LINKE in Vorbereitung auf die Anhörung hat gestellt.
Das durchschnittliche Ruhegehalt von ehemaligen Senatorinnen und Senatoren beträgt 6.420,69 €, nimmt man nur die, die das 65. Lebensjahr vollendet haben erhöht sich der Durchschnittsbetrag auf 7.031,37 €.
Eine Anrechnung von Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkünfte erfolgt, so die Antwort „indem das Übergangsgeld so gekürzt wird, dass die Summe aus anrechenbarem Einkommen und Übergangsgeld die Amtsbezüge desselben Zeitraums nicht übersteigt.“ Das bedeutet, zusätzliches Einkommen wird erst angerechnet, wenn das Senatorengehalt überschritten wird – es sei denn es handelt sich um Einkünfte aus dem Öffentlichen Dienst! Die Anrechnung auf das Ruhegehalt erfolgt analog. Dazu erklärt Dora Heyenn, Fraktionsvorsitzende: „Es kann nicht sein, das für die politische Klasse Regelungen gelten, die weit entfernt sind von denen, die für Beamte, Arbeitnehmer, Rentner und Empfänger von staatlichen Transferleistungen gelten. Ich freue mich, dass die anderen Fraktionen auch Beratungsbedarf in diesen Fragen sehen, und es jetzt endlich zu einer Experten-Anhörung im Ausschuss kommt.“
Themenschwerpunkte des Verfassungsausschusses am kommenden Freitag, den 24. August, werden die Höhe, Dauer und der Anrechnungsmodus des Ruhegehaltes und des Übergangsgeldes sein. DIE LINKE hatte dieses Thema seit dem letzten Sommer in Hamburg in die politische Debatte gebracht. Einen Wehrmutstropfen gibt es allerdings schon im Vorwege. Während in der Regel zu Anhörungen sieben Experten geladen werden und nach Verständigung der Fraktionen fünf – werden diesmal nur drei Experten Rede und Antwort stehen. Die Grünen und die FDP haben ganz auf eine Expertennennung verzichtet. Für DIE LINKE wird der Vorsitzende des Hamburgischen Beamtenbundes, Rudolf Klüver im Ausschuss sein.
„Die Verfassungsausschusssitzung ist öffentlich. Die Bürgerinnen und Bürger sollten die Debatte nicht versäumen“, so Dora Heyenn abschließend.
Martin Bialluch
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