LandesNachrichtenPortal

Über Nutzen und Risiken von Patientenverfügungen

Bettina Müller referierte auf AfA-Veranstaltung in Eidengesäß zum Thema Patientenverfügung

(LNP) „Was kann ich tun, dass ich bei einer schweren Erkrankung so behandelt werde, wie ich es für mich entschieden habe?“ Diese Frage stand im Mittelpunkt einer Veranstaltung der AfA Main-Kinzig, die in den „Dorfkrug“ von Linsengericht-Eidengesäß eingeladen hatte. Zentrales Thema war der Umgang mit der Patientenverfügung, die nach intensiven Beratungen im September 2009 gesetzlich in Kraft trat. Rund 90 Interessierte waren zusammengekommen, um sich über die Details einer Patientenverfügung zu informieren. Hildegard Kettler, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) Main-Kinzig konnte als Referentin Bettina Müller, examinierte Krankenschwester, Juristin mit Schwerpunkt Sozial- und Betreuungsrecht und Kandidatin für den neu geschaffenen Bundestagswahlkreis Main-Kinzig/Wetterau/Schotten gewinnen.

„Es geht um kein leichtes Thema“, führte Linsengerichts Bürgermeister Albert Ungermann in die Veranstaltung ein. Hildegard Kettler bestätigte, dass es „um ein brennendes Thema“ geht, zu dem die AfA Main-Kinzig bereits einige Veranstaltungen organisiert habe.

Bettina Müller erläuterte Nutzen aber auch Risiken einer Patientenverfügung und betonte, dass diese möglichst in Absprache mit einem Hausarzt abgefasst und am besten stets aktualisiert werden solle. Sie riet den interessierten Zuhörern, sich mit dem Thema ausführlich zu befassen, da durch die neue Rechtslage zwar einerseits der Wille der Patienten verbindlicher sei, andererseits dadurch aber die Gefahr besteht, dass man sich durch oberflächliche Formulierungen ungewollt für eine Lebensverkürzung entscheidet. „Wenn ein Verfasser künstliche Beatmung grundsätzlich ablehnt, ist der Arzt daran auch gebunden. Das gilt auch dann, wenn durch eine vorübergehende künstliche Beatmung gute Aussichten auf eine völlige Heilung bestünden“, erklärte Bettina Müller beispielhaft die Risiken einer Patientenverfügung.

Um den Patientenwillen im Falle eines Falles richtig zu interpretieren und auch Geltung zu verschaffen, riet Müller dringend, parallel zu einer Patientenverfügung eine Vorsorgevollmacht für Gesundheitsangelegenheiten einzurichten.

Sie riet, sich dafür eine Person des Vertrauens zu suchen, die „mich gegenüber entsprechenden Stellen  vertreten kann. Sollte eine solche Person nicht vorhanden oder die erteilte Vollmacht die anstehenden Entscheidungssituationen nicht umfassen, bestehe laut Müller auch die Möglichkeit, eine Betreuungsverfügung einzurichten.

Bürgermeister Albert Ungermann dankte Bettina Müller für ihren Vortrag. In einer anschließenden Diskussion mit den Zuhörern wurde deutlich, wie ernst die Menschen die Thematik nehmen.

Steffen Eckel
SPD-Wahlkreisbüro Bettina Müller
Altenhaßlauer Straße 21
63571 Gelnhausen
06051-8858573

Die mobile Version verlassen