Startseite BundesländerHessen Ulrich Caspar: „CDU-geführte Landesregierung baut solides Fundament für die hessische Wohnungsbaupolitik der kommenden Jahre“ – „Gesetz der Regierungskoalition bietet guten Ausgleich zwischen Interessen der Wohnungswirtschaft und den Mietern und Verm

Ulrich Caspar: „CDU-geführte Landesregierung baut solides Fundament für die hessische Wohnungsbaupolitik der kommenden Jahre“ – „Gesetz der Regierungskoalition bietet guten Ausgleich zwischen Interessen der Wohnungswirtschaft und den Mietern und Verm

von Frank Baranowski
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(LNP) „Mit dem im Juni eingebrachten Wohnraumfördergesetz der CDU-geführten Landesregierung haben wir ein solides Fundament für die hessische Wohnungsbaupolitik und die Förderung von günstigem Wohnraum als Element der Daseinsvorsorge gebaut. Insbesondere die Rolle der Kommunen wird dadurch gestärkt und ihre Konzepte bei der Landesförderung stärker mit einbezogen. Zudem steht Förderung des Wohneigentums neben der des sozialen Wohnungsbaus im Vordergrund. Wir geben damit die passende Antwort auf einen sich stark wandelnden Wohnungsmarkt“, sagte der wohnungsbaupolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Ulrich Caspar, zum Wohnraumfördergesetz

Caspar machte deutlich: „In Hessen hat sich der Wohnungsmarkt in den vergangenen Jahren sehr unterschiedlich entwickelt: Einem Überangebot in Nord- und Teilen Mittelhessens steht ein deutlicher Mangel an günstigem Wohnraum im Rhein-Main-Gebiet gegenüber. Dies ist gerade für junge Familien, Alleinerziehende mit Kindern oder sozial schwächer gestellte Menschen eine große Herausforderung. Zudem stellt der demographische Wandel und die Notwendigkeit der energetischen Gebäudesanierung neue Anforderungen an die Wohnraumförderung insgesamt. Das sind gute Argumente für ein eigenes hessisches Wohnraumfördergesetz, welches diese Besonderheiten besser berücksichtigen kann als das bisherige Bundesgesetz.“

Neben den bisherigen Fördergegenstände (Neubau von selbstgenutztem und von vermietetem Wohnraum, Modernisierung von Wohnraum, Erwerb von bestehendem Wohnraum und von Belegungsrechten) würden nun auch investive und nichtinvestive Maßnahmen aufgenommen. Dies umfasse beispielsweise Projekte im Zusammenhang mit der Gestaltung des Wohnumfeldes, der Stabilisierung von Quartieren sowie der Anpassung von Wohnraum an die Anforderungen von älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen. „Gleichzeitig werden die Vorschriften zur Einkommensermittlung stark vereinfacht. Die Einkommensgrenze soll zukünftig automatisch an die sich verändernden Verbraucherpreise der privaten Haushalte in einem Zeitraum von jeweils drei Jahren angepasst werden“, so Caspar. Das Gesetz enthalte zudem eine neue Verpflichtung der Landesregierung, dem Landtag in zweijährigem Abstand einen Bericht über die Wohnraumförderung gemeinsam mit Stellungnahmen der Kommunen vorzulegen.

„In Teilen Hessens wird die Versorgung mit günstigem Wohnraum weiterhin eine Herausforderung bleiben. Mit dem neuen hessischen Wohnraumförderungsgesetz erreichen wir einen guten Ausgleich zwischen den Interessen der Wohnungswirtschaft und den Mietern und Vermietern“, so Caspar.

Christoph Weirich, Pressesprecher
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