Startseite BundesländerMecklenburg-Vorpommern Umsetzung Landkreisneuordnung läuft planmäßig / Innenministerium legt ersten Bericht vor

Umsetzung Landkreisneuordnung läuft planmäßig / Innenministerium legt ersten Bericht vor

von Frank Baranowski
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(LNP) Die Landesregierung hat sich auf ihrer heutigen Kabinettsitzung mit dem ersten Bericht des Ministeriums für Inneres und Sport M-V zur Umsetzung der Landkreisneuordnung seit Inkrafttreten im September 2011  befasst. Der Bericht wird nun dem Landtag zugeleitet.

„Bei allen Problemen, die es auf dem Weg zum Ziel einer zukunftsfähigen Verwaltung gab und gibt, sind wir ein gutes Stück vorangekommen“, so Innenminister Lorenz Caffier.  „Am Ende des Weges werden die Landkreise in neuen, effizienteren Strukturen mehr Möglichkeiten haben, ihre Ressourcen zu bündeln. Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft können damit auch weiterhin in guter  Qualität erbracht werden.“

Bei der Umsetzung der Landkreisneuordnung mussten die Landkreise erstmals in neuen Strukturen ihre Haushaltssatzungen aufstellen, Fragen der Vermögensauseinandersetzungen waren bzw. sind vertraglich zu vereinbaren und auch Organisations-, Standort- und Personalentscheidungen waren bzw. sind zu treffen.

Insgesamt zeigen sich bei den Kreishaushalten erste Konsolidierungserfolge. So wird der Landkreis Ludwigslust-Parchim nach Umsetzung haushaltssichernder Maßnahmen ab voraussichtlich 2016 einen Ausgleich seines Finanzhaushaltes erreichen können. Andere Landkreise haben die Durchführung umfangreicher Organisationsuntersuchungen beschlossen, um auf diesem Wege weiter Konsolidierungspotentiale zu erschließen. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald wird bei der zwingend erforderlichen Konsolidierung seines defizitären Haushaltes Unterstützung durch einen von der Landesregierung zu bestellenden „beratenden Beauftragten“ erhalten. Dieser wird u.a. eine Konsolidierungsvereinbarung mit dem Land vorbereiten, damit der Landkreis an dem Kommunalen Haushaltskonsolidierungsfonds über 100 Mio. EUR teilnehmen kann.

Auch bei Fragen der Vermögensauseinandersetzung aus Anlass der Landkreisneuordnung stand und steht das Innenministerium unterstützend zur Seite.

Nach dem Landkreisneuordnungsgesetz haben der Landkreis und die eingekreiste Stadt die Vermögensauseinandersetzung in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln. Der eingekreisten Stadt soll kein Nachteil entstehen, wenn z.B. Liegenschaften und Gebäude, die weiter für die Erfüllung von Kreisaufgaben benötigt werden, auf den Landkreis übergehen. Kommt eine Regelung zustande, finanziert das Innenministerium den zu leistenden Wertausgleich in angemessenem Umfang  durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss aus dem Kommunalen Aufbaufonds.

Mögliche Einsparungen im Personalbereich können nur schrittweise bis zum Jahr 2020 erbracht werden. Zu berücksichtigen ist  der dreijährige Kündigungsschutz ab Inkrafttreten der Kreisstrukturreform für die Arbeitnehmer nach § 27 Absatz 5 LNOG M-V. Insgesamt gehen jedoch die Landkreise allein aufgrund von Altersabgängen von einer deutlichen Personalreduzierung aus. Nach derzeitigem Stand konnten die Landkreise im Vergleich der Haushaltsjahre 2012 und 2013 bereist rund 140 Stellen mit einem Personalkostenaufwand einschließlich Sachkosten von rund 6 Mio. EUR einsparen. Im Rahmen der Haushaltsprüfung begleitet das Innenministerium als Rechtsaufsichtsbehörde die Stellenentwicklung auch in den nächsten Jahren.

Mit der Landkreisneuordnung sind auch organisatorische Veränderungen in den Kreisstädten verbunden. Eine Vielzahl einzelner Bereiche wurde an allen Standorten der alten Landkreisstrukturen neu geordnet, zusammengefasst oder aufgelöst. Diese Zusammenführungen sind abgeschlossen. Hierbei darf aber nicht außer Acht gelassen werden, dass die Verlegung und Optimierung von Ämtern ein dynamischer Prozess in der Verwaltungsorganisation ist, der nicht ausschließlich durch die Landkreisneuordnung bedingt ist.

Alle Kreise haben ihre Kreissitze eingerichtet beziehungsweise sind in der Planung, diese zu verlagern.  So ist in Stralsund der Landrat bereits an seinem endgültigen Amtssitz tätig. Die Ämter der Verwaltung des Landkreises Vorpommern-Rügen verteilen sich auf verschiedene Gebäude in Stralsund, Grimmen, Ribnitz-Damgarten und Bergen auf Rügen.

Der Landkreis Vorpommern-Greifswald muss seinen Kreissitz noch in Greifswald einrichten. Zu diesem Zweck soll dort ein Gebäudekomplex  für zunächst 15 Jahre mit Verlängerungsoption auf 20 Jahre angemietet werden, in dem unter anderem die Landrätin untergebracht werden soll. Außenstandorte werden weiterhin an den früheren Kreissitzen in Anklam und Pasewalk vorgehalten.

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt seine Aufgaben an den Standorten in Ludwiglust und  Parchim sowie in Kooperation mit der Landeshauptstadt in Schwerin und zwei Bürgerbüros in Hagenow und Boizenburg wahr.

Ein Thema, das im Zuge der Landkreisneuordnung sehr intensiv in der Öffentlichkeit diskutiert wurde, waren die KfZ-Kennzeichen. Fast zwei Jahre nach der Kreisgebietsreform sind in Mecklenburg-Vorpommern jetzt alle Kennzeichen-Kürzel für Kraftfahrzeuge festgelegt. Als letzte neue Kombinationen hat das Bundesverkehrsministerium MSE (Mecklenburgische Seenplatte) und LUP (Ludwigslust-Parchim) genehmigt. Außerdem dürfen wieder Kombinationen für die Altkreise ausgegeben werden, die 1994 schon in anderen Landkreisen aufgegangen waren. Damit sind in Mecklenburg-Vorpommern inzwischen rund 40 Kennzeichen-Kürzel möglich.

Quelle: regierung-mv.de

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