Startseite BundesländerHamburg Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen / Kienscherf: „Erweiterten Kündigungsschutz frühzeitig verlängern“

Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen / Kienscherf: „Erweiterten Kündigungsschutz frühzeitig verlängern“

von Frank Baranowski
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(LNP) Die SPD-Bürgerschaftsfraktion will bei Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen den bis Januar 2014 zeitlich befristeten erweiterten Kündigungsschutz für Mieterinnen und Mieter in Hamburg langfristig erhalten. Dies ist Gegenstand eines Antrages, den die SPD-Fraktion zur nächsten Bürgerschaftssitzung vorlegt (siehe Anlage). „Für uns war und ist wichtig, dass Hamburg die Kündigungsschutzregelung weiter verlängern wird. Sie führt dazu, dass bei Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen die bisherigen Mieterinnen und Mieter zehn Jahre lang unter anderem vor Eigenbedarfskündigungen geschützt werden. Bei einem Auslaufen der bisherigen Regelung im Januar 2014 reduziert sich diese Frist auf drei Jahre. Das würde sich nachteilig auf Mieterinnen und Mieter auswirken und Spekulanten anziehen. Diesem schieben wir jetzt frühzeitig einen Riegel vor“, so der stadtentwicklungspolitische Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion Dirk Kienscherf.

Bei der Umwandlung von Mietwohnungen in Wohneigentum seien Mieterinnen und Mieter häufig in Sorge, von den neuen Eigentümern aus ihrer Wohnung gedrängt zu werden, macht Kienscherf deutlich: „Dies betrifft insbesondere ältere Menschen, die oft schon seit vielen Jahren in ihren Wohnungen leben. Um den Betroffenen ihre Ängste zu nehmen, ermöglicht es die Rechtslage, die Frist für Kündigungen des Eigentümers von drei auf zehn Jahre zu verlängern. Eine solche Verordnung darf höchstens für zehn Jahre erlassen werden. Das wollen wir jetzt für die Zukunft weiter gewährleisten.“

Hamburg hat von dieser Möglichkeit bereits 1993 sowie 2004 Gebrauch gemacht und eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen. Die aktuell gültige Verordnung läuft zum 31. Januar 2014 aus. Um den Betroffenen weiterhin die Sicherheit zu geben, dass sie nach Wohnungsumwandlungen mittelfristig als Mieterinnen und Mieter in ihren Wohnungen bleiben können, ist es erforderlich, die Rechtsverordnung schon jetzt über den Januar 2014 hinaus zu verlängern. Kienscherf: „Dies gilt besonders vor dem Hintergrund, dass sich die Lage auf dem Wohnungsmarkt innerhalb der letzten zehn Jahre noch verschärft hat und es für Mieterinnen und Mieter nach einer Kündigung dementsprechend schwer ist, eine Ersatzwohnung zu finden.“

Claas Ricker
Pressesprecher
SPD-Bürgerschaftsfraktion
Rathausmarkt 1, 20095 Hamburg
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