Startseite BundesländerHessen Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes zeigt Dringlichkeit der Reform des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA)

Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes zeigt Dringlichkeit der Reform des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA)

von Frank Baranowski
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(LNP) Zum  Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes zu den Landeszuweisungen an die Kommunen für die örtliche Jugendhilfe erklärt Willi van Ooyen, Vorsitzender und finanzpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„DIE LINKE begrüßt, dass laut Hessischem Verwaltungsgerichtshof das Land die Zuweisungen für die örtliche Jugendhilfe an tatsächlichen Bedarfen orientieren muss. Dieses Urteil zu Gunsten der Stadt Gießen liegt auf einer Linie mit dem Alsfelder Urteil des Staatsgerichtshofes. Das bedeutet konkret:  Das Land ist verpflichtet, seinen Kommunen ausreichende Mittel für ihnen übertragenen Aufgaben zur Verfügung stellen.“

Gleichzeitig sei die Klage der Stadt Gießen aber vor allem Ausdruck einer drängenden Finanznot der hessischen Kommunen, die das Land mit der Kürzung des Kommunalen Finanzausgleichs wesentlich zu verantworten habe, so van Ooyen.

„Das Urteil macht erneut deutlich, dass der Kommunale Finanzausgleich dringend einer Reform bedarf, die dafür sorgt, dass die Kommunen endlich so ausgestattet werden, dass sie ihre verfassungsmäßigen Aufgaben erfüllen können. Es kommt bei der notwendigen KFA-Reform darauf an, dass nicht nur Geld neu verteilt wird, sondern dass endlich genügend Geld gerecht verteilt wird. Die Rücknahme der Kürzung des KFA ist deshalb unumgänglich.“

Thomas Klein
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE im Hessischen Landtag
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