Startseite BundesländerHamburg Urteil zur 3-Prozent-Klausel / Rechtsklarheit zur Bezirkswahl

Urteil zur 3-Prozent-Klausel / Rechtsklarheit zur Bezirkswahl

von Frank Baranowski
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(LNP) Die in der Verfassung verankerte Sperrklausel zur Bezirksversammlungswahl kann nicht über ein sogenanntes Referendumsbegehren gekippt werden. Das hat das Hamburgische Verfassungsgericht heute entschieden. Damit gilt die 3-Prozent-Klausel bei der Bezirkswahl am 25. Mai.

Farid Müller, verfassungspolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion, erklärt dazu: „Jetzt besteht für alle Beteiligten Klarheit, dass ein Referendum zum Wahlrecht nur möglich ist, wenn das Wahlgesetz geändert wird. Auch bei den Fristen zum Sammeln der Unterschriften und zum Inkrafttreten des Gesetzes hat das Verfassungsgericht die bestehenden Regelungen bestätigt. Gerade hier wäre ansonsten ein Ungleichgewicht zwischen repräsentativer und direkter Demokratie entstanden.“

Jan Dube – Pressesprecher
Bündnis 90 / Die Grünen
GRÜNE Bürgerschaftsfraktion Hamburg
Burchardstraße 21, 20095 Hamburg
jan.dube@gruene-fraktion-hamburg.de
Telefon: +49-40-42831-2175

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