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19. Oktober 2024
Hamburg

Verbesserte Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität / Senat konzentriert Zuständigkeiten in Behörden und bei Gericht

(LNP) Der Senat will konsequenter gegen die Wirtschaftskriminalität in Hamburg vorgehen. Wenn Unternehmen rechtswidrig Vermögensvorteile erzielen, sollen diese häufiger als bisher abgeschöpft werden. Entscheidungen, die der Vermögensabschöpfung bei bestimmten bedeutsamen Ordnungswidrigkeiten dienen, sollen zukünftig zentral in der Behörde für Inneres und Sport bearbeitet werden können. Eine entsprechende Verordnung hat der Senat heute verabschiedet. Einschlägige Gerichtsverfahren werden am Amtsgericht Hamburg-Mitte konzentriert.

„Kriminelles Unrecht darf sich nicht lohnen. Eine effektive Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität ist ein Gebot der Gerechtigkeit und des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Wir müssen vermeiden, dass bei den Bürgerinnen und Bürgern der Eindruck entsteht, dass wir die Kleinen hängen und die Großen laufen lassen. Mit der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität schützen wir nicht zuletzt diejenigen, die sich im Geschäftsverkehr redlich verhalten“, sagte Justizsenatorin Jana Schiedek.

In Hamburg entstehen durch Wirtschaftskriminalität jährlich Schäden in Höhe eines dreistelligen Millionenbetrags. Im Jahr 2011 betrug der Schaden ausweislich der polizeilichen Kriminalstatistik rund 313 Millionen Euro. Dabei erweist sich die Aufklärung und Ahndung von Wirtschaftsstrafsachen (wie z.B. Subventionsbetrug, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt oder Bilanzfälschung) als besonders schwierig. Sie sind aufwändig zu ermitteln und nachzuweisen. Die durchschnittliche Verfahrensdauer der rund 80 bis 100 Wirtschaftsstrafsachen im Jahr beim Amtsgericht ist rund doppelt so lang wie bei normalen Strafsachen (rund 8 statt 4 Monate). Durch die Konzentration fällt es Richterinnen und Richtern leichter, das erforderliche Spezialwissen aufzubauen und zu erhalten. Ihnen können gezielter Fortbildung angeboten werden.

Vermögensvorteile, die durch Begehung einer Ordnungswidrigkeit (wie z.B. Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz, das Fahrpersonalgesetz oder Betrieb eines Gewerbes trotz Gewerbeuntersagung) erzielt werden, sollen zukünftig häufiger abgeschöpft werden. Neben den originär zuständigen Behörden soll auch die Behörde für Inneres und Sport zuständig sein. Dort wurde in der Vergangenheit ein besonderer Erfahrungsschatz aufgebaut. Abgeschöpft wurden dort im Jahr 2011 rund eine halbe Millionen Euro. Darüber hinaus vernetzen sich die Behörden besser untereinander. Es finden unter Federführung der Behörde für Justiz und Gleichstellung regelmäßig „Praktikerrunden“ statt, in denen Erfahrungswissen ausgetauscht wird, Fortbildungen angeboten und eine Urteilsdatenbank aufgebaut wird.

Dr. Sven Billhardt
Behörde für Justiz und Gleichstellung, Pressestelle
Tel. 040 42843 3143, Mobil: 0172 4327953, Fax: 040 427943 258
E-Mail: pressestelle@justiz.hamburg.de

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