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Verdacht auf ungesetzliche Zahlungen an Abgeordnete klären

von Frank Baranowski
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(LNP) Angesichts der Debatte um die Vergütung von Thüringer Politikern und Medienberichten zu Zulagen aus Steuergeldern für Abgeordnete erklärt Bodo Ramelow, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag: „Die Linksfraktion verwendet keinerlei Fraktionsgelder zweckentfremdet. Wir handeln entsprechend den Grundsätzen, die das Bundesverfassungsgericht zu den Thüringer Landtagsvergütungen an Abgeordnete festgestellt hat. Es werden keine Gelder aus der Fraktionskasse an Abgeordnete gezahlt.“

Die LINKE-Fraktion halte die Rechtslage ein, die das Verfassungsgericht in zwei Diätenverfahren klargestellt hat. Mit Blick auf diese Entscheidungen fordert Bodo Ramelow, dass verfassungsrechtliche Standards nicht umgangen werden dürfen.

Der LINKE-Fraktionschef fordert nun die Landtagspräsidentin auf, den Rechnungshofbericht von 2006 in Bezug auf möglicherweise ungesetzliche Zulagen an Abgeordnete aus einer Fraktionskasse den Landtagsfraktionen zugänglich zu machen. „Damit könnten wir bewerten, ob vorsätzlich und wissentlich gegen geltendes Verfassungsrecht verstoßen wird“, sagt der LINKE-Politiker. Die Empfängerinnen des in Rede stehenden Rechnungshofberichts von 2006 waren Landtagspräsidentin Dagmar Schipanski (CDU) und die heutige CDU-Parteivorsitzende und Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht.

„Der Entwurf des Rechnungshofgutachtens sagt leider zu der praktizierten Form der gegenwärtigen Zahlung nichts aus. Es besteht aber der Verdacht, dass eine Fraktion im Thüringer Landtag selbst nach den zwei Verfassungsgerichtsurteilen bei einer Zuwendungspraxis geblieben ist, die verfassungsrechtliche Grundsätze mit Füßen tritt, und offenbar eine zweite animiert hat, diesem schlechten Beispiel zu folgen“, so Ramelow weiter.

Wenn aber Gelder, die für die politische Arbeit der Fraktionen dienen, dafür verwendet werden, um mit finanziellen Zuwendungen „Abhängigkeiten und Wohlverhalten“ innerhalb einer Fraktion zu schaffen, sei dies aus Sicht der LINKEN „eine grobe Zweckentfremdung“. Spätestens mit der gemeinsamen Klage von PDS- und SPD-Fraktion aus dem Februar 2001 vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof und auf Basis der Entscheidung vom Juli 2003 sei für alle Parlamentarier klargestellt worden, dass Zulagen und Aufwandsentschädigungen eines Gesetzesvorbehaltes bedürfen und auf dieser Basis durch den Landtag selbst erstattet werden. „Wenn es ungesetzliche Zahlungen gab, werden wir darauf bestehen, dass diese konsequent zurückgefordert werden“, unterstreicht Bodo Ramelow.

Da der Rechnungshofbericht von 2006 bis heute „wie ein Staatsgeheimnis behandelt wird“, hatte Ramelow bereits 2010 den Rechnungshofpräsidenten schriftlich aufgefordert, seiner gesetzlichen Prüfungspflicht nachzukommen und bei der Prüfung auch den Rechnungshofbericht von 2006 mit zur Grundlage der abschließenden Prüfungsfeststellung zu machen. Der Entwurf des Gutachtens gibt zwar Empfehlungen für die Zukunft, aber trifft keine Feststellungen, ob in der Vergangenheit rechtswidrig und vorsätzlich gegen die Grundsätze der Verfassungsgerichtsentscheidungen verstoßen wird. Ramelow fordert von der CDU-Fraktion im Landtag „ein Höchstmaß an Transparenz in dieser Angelegenheit“, denn alle Rechnungshofpräsidenten und Parlamentspräsidentinnen, die hier beteiligt waren, haben ein CDU-Parteibuch und der Vorgänger von Herrn Dette, Manfred Scherer, sitzt heute als Abgeordneter in der CDU-Fraktion.

„Wir danken dem Rechnungshofpräsidenten für seinen Zwischenbericht. Einer Mitarbeit an der vorgeschlagenen Änderung des Abgeordnetengesetzes würden wir uns nicht verweigern“, so Ramelow.

Pressesprecherin
Diana Glöckner
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