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Verfahrensvereinfachung für die Technologie-Förderung / Erleichterungen bei Anwendung von Vergabevorschriften jetzt in Kraft getreten

(LNP) Bei über die ILB geförderten Forschungs- und Entwicklungsprojekten müssen Zuwendungsempfänger in Brandenburg ab sofort nicht mehr das öffentliche Vergaberecht anwenden, wenn sie Aufträge mit einem Volumen von unter 50.000 Euro vergeben. Die neue Regelung ist rückwirkend zum 1. März 2013 in Kraft getreten und diese Woche veröffentlicht worden, nachdem zwei bestehende  Richtlinien zur Förderung von Forschung und Entwicklung des Wirtschafts- und Europaministeriums („Große Richtlinie“ und „Richtlinie zur Förderung von FuE in kleinen und mittleren Unternehmen“) geändert wurden.

Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers bewertet diese Änderung als  „Schritt zur Entbürokratisierung der Projektbearbeitung“. Im Einvernehmen mit der EU-Kommission haben ILB und Wirtschafts- und Europaministerium eine deutliche Erleichterung für viele Brandenburger Unternehmen erreicht. Nach Einschätzung von ILB und ZukunftsAgentur bewegt sich die überwiegende Anzahl der im Rahmen von FuE-Projekten vergebenen Aufträge im Bereich bis zu 50.000 Euro.

„Die Anwendung des Vergaberechts soll dazu beitragen, dass mit öffentlichen Mitteln geförderte Unternehmen bei der Auftragsvergabe den Grundsatz der Sparsamkeit mit beachten. In der Praxis hat das aber dazu geführt, dass den Unternehmen auch bei Kleinaufträgen ein recht umfangreiches Verfahren abverlangt wurde. Das haben Unternehmen in zunehmendem Maße beklagt“, so der Minister.

Gabriela Pantring, seit Januar 2013 neues Mitglied des ILB-Vorstandes und unter anderem für das Geschäftsfeld Technologie verantwortlich: „Wir erwarten, dass die Änderung zu schnelleren Prüfungsabläufen bei der ILB führen wird. Wir werden alle Unternehmen mit laufenden Technologievorhaben zeitnah über die Erleichterungen informieren. Gemeinsam mit dem Wirtschafts- und Europaminister werden wir weiter daran arbeiten, in der Wirtschaftsförderung Erleichterungen für Brandenburger Unternehmen zu erwirken.“

Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
des Landes Brandenburg
Pressestelle
0331/866-1505
www.mwe.brandenburg.de

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