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Verfassungsgerichtsbeschluss zur Drei-Prozent-Hürde ist gute Nachricht für Hamburgs Bezirke

(LNP) Das Hamburgische Verfassungsgericht hat erwartungsgemäß festgestellt, dass ein Referendum über die Wiedereinführung der Drei-Prozent-Hürde für die Wahl zu den Bezirksversammlungswahlen unzulässig ist.

Dazu erklärt André Trepoll, verfassungspolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion: „Dies ist ein guter Tag für die Bezirke. Die Drei-Prozent-Hürde bewahrt die Bezirksversammlungen vor einer weiteren Zersplitterung und sichert damit ihre Funktionsfähigkeit. Das ist auch eine gute Nachricht für alle Hamburgerinnen und Hamburger, die in Ihren Stadtteilen unmittelbar von der Leistungsfähigkeit ihrer kommunalen Entscheidungsgremien profitieren. Durch die Drei-Prozent-Hürde ist darüber hinaus garantiert, dass das Ergebnisse der Verhältniswahl sich in der Zusammensetzung der Bezirksversammlung widerspiegelt.“
 
Julia Wagner
Pressesprecherin
Benedikt Nufer
stellv. Pressesprecher
CDU-Bürgerschaftsfraktion
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