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19. Oktober 2024
Rheinland-Pfalz

Verfassungsgerichtshof zur Änderung des Kommunalwahlrechts

Julia Klöckner: Sorgsamer Umgang mit der Verfassung statt leichtfertiger Politik-Experimente

(lnp) Die von Ministerpräsidentin Dreyer geführte Landesregierung und die Landtagsfraktionen von SPD und Grünen wurden heute beim rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshof erneut in ihre Schranken verwiesen, und es wurde erneut in Rheinland-Pfalz ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Die rot/grünen Fraktionen hatten dort die Feststellung der Ver-einbarkeit der von Rot/Grün im Landtag beschlossenen Änderung des Kommunalwahlrechts in Sachen Geschlechterparität mit der Landesverfassung beantragt.

Diesen Antrag hat das höchste rheinland-pfälzische Gericht nun auch im Hauptsacheverfahren zurückgewiesen. Die von Rot/Grün gegen alle Warnungen beschlossene Änderung des Kommunalwahlrechts ist damit verfassungswidrig. Dazu erklärt die Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Julia Klöckner:

„Die heutige Entscheidung in der Hauptsache ist eine unmissverständliche Mahnung des höchsten rheinland-pfälzischen Gerichts, sorgsam mit der Verfassung umzugehen und auf leichtfertige Politik-Experimente zu verzichten. Sie ist gerichtet an die rot/grünen Landtagsfraktionen und an die Landesregierung, denn die von der rot/grünen Landtagsmehrheit beschlossene Änderung des Kommunalwahlgesetzes wurde von Regierungsmitgliedern mitinitiiert und bei der Abstimmung mitgetragen – trotz aller Warnungen und Bedenken. Sowohl die zuständigen Landesminister Lewentz und Hartloff als auch Ministerpräsidentin Dreyer haben im Landtag zu diesem verfas-sungswidrigen Gesetz die Hand gehoben, auch oder gerade weil sie sich von den Grünen dazu getrieben fühlten.

Das verfassungsrechtlich verbürgte Wahlrecht ist eine der fundamentalen und tragenden Säulen der Demokratie. Der Wähler muss beim Wahlgang selbst vor einer wie auch immer gearteten Beeinflussung seiner freien Willensentscheidung von staatlicher oder nichtstaatlicher Seite ge-schützt sein. Nicht jeder Zweck heiligt die Mittel. Die Wahlrechtsgrundsätze dienen dem Schutz der Bürger und der Demokratie.
Ihrer Aushöhlung wird Tür und Tor geöffnet, wenn der Staat meint, darüber entscheiden zu können, in welchen Fällen er sich zur Erreichung von noch so berechtigten Ansinnen über elementare Verfassungsgrundsätze hinwegsetzen darf.

Gemeinsam müssen wir Wege für eine bessere Partizipation von Frauen auch in den Kommu-nalparlamenten finden. Das geht aber nur mit und nicht gegen die Verfassung. Jetzt hat das Ge-richt entschieden und uns in unserer Sichtweise gestützt.“

CDU-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz
V.i.s.d.P.: Olaf Quandt, Leiter Pressestelle
CDU-Landtagsfraktion
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E-Mail: olaf.quandt@cdu.landtag.rlp.de

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