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Verfassungsschutz / Alexander Bauer: Transparenz und Kontrolle sind unverzichtbar für die Legitimation des Verfassungsschutzes in einer Demokratie

(LNP) „Unsere Verfassung braucht den Schutz vor den Feinden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Trotz der bekanntgewordenen Probleme des Verfassungsschutzes in anderen Ländern, haben sich die Bedrohungen nicht verändert. Deshalb brauchen wir auch weiterhin einen gut aufgestellten Verfassungsschutz. Transparenz und Kontrolle sind dabei aber unverzichtbar zur Legitimation des Verfassungsschutzes in einer Demokratie“, sagte der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Alexander Bauer, bei Einbringung des Gesetzesentwurfs der Regierungsfraktionen zum Landesamt für Verfassungsschutz. „Das Hessische Landesamt für Verfassungsschutz leistet unverzichtbare Arbeit und verdient das Vertrauen der hessischen Bevölkerung. Dieses Vertrauen soll in der Zukunft durch den weiteren, behutsamen Ausbau der parlamentarischen Kontrolle gestärkt und der Verfassungsschutz konsequent fortentwickelt werden. Der Verfassungsschutz muss kontrolliert, transparent und zukunftsfähig agieren“, so Bauer.

„Wir streben im Entwurf eine sinnvolle Erweiterung und Präzisierung des bereits gegebenen Akteneinsichtsrechts der Parlamentarischen Kontrollkommission Verfassungsschutz – PKV – an und ermöglichen künftig auch die Beauftragung eines Sachverständigen durch die PKV, sowie eine Beteiligung des Hessischen Datenschutzbeauftragten, wo dies angezeigt erscheint. Die Erstellung eines Themenprotokolls wird künftig geführt werden können. Der Haushalt des Landesamtes für Verfassungsschutz war bislang für das Parlament weitgehend intransparent. Durch die Einführung einer Beteiligung der zur Verschwiegenheit verpflichteten PKV als Befassungsgremium für die Haushaltsaufstellung wird eine ordnungsgemäße Beteiligung des Parlaments geregelt“, so Bauer. „Die Vertraulichkeit dient auch dem Schutz betroffener Personen. Werden Quellen öffentlich, dann kann das für Betroffenen Lebensbedrohlich werden. Mindestens aber muss der Steuerzahler für teurere Schutzprogramme aufkommen“, betonte Bauer.

Als „völlig überzogen und unzutreffend“ wertete Bauer die Kritik der Opposition. Bauer fragte: „Warum können Abgeordnete während der Sitzung des Kontrollgremiums nicht auf ihre Handys verzichten? Das müssen sie auf jedem Flug doch auch. Geheimhaltung muss persönlichen Interessen vorgehen. Handys sind nicht abhörsicher, so dass moderne Kommunikationsmittel ein zusätzliches Risiko für die Geheimhaltung darstellen.“, erklärte Bauer.

„Mit dem vorliegenden Entwurf werden neben notwendigen Anpassungen durch Änderungen in anderen Gesetzen vor allem die Kernelemente parlamentarischer Kontrolle gestärkt. So gab es bislang keinerlei Protokollierung der Sitzungen der PKV. Insgesamt ist es dabei aber wichtig, den Kreis der Geheimnisträger so klein wie möglich zu halten. Ohne Wahrung notwendiger Geheimhaltung ist weder eine erfolgreiche Arbeit noch der Schutz der Betroffenen möglich. Mitglieder der Kommission bleiben auch künftig der Geheimhaltung verpflichtet. Aufzeichnungen dürfen deshalb nicht nach draußen gelangen. Deshalb haben wir dies in unserem Gesetzentwurf noch einmal ausdrücklich geregelt. Notizen haben nichts außerhalb der Sitzung verloren. Ein inhaltliches Protokoll der PKV-Sitzungen ist darüber hinaus nicht zweckdienlich. Um später im Detail nachvollziehen zu können, was besprochen wurde, müsste ohnehin ein Wortprotokoll geführt werden. Das ist aber aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich“, so Bauer

Der CDU-Innenpolitiker wies darauf hin, dass es in der Vergangenheit zeitgleich zu den Ermittlungen zum NSU dazu gekommen ist, dass Journalisten vor und nach den PKV-Sitzungen vor Ort waren, also von Zeit und Ort der Sitzung erfahren hatten. „Es hat sich gezeigt, dass die Vertraulichkeit von Mitgliedern der PKV nicht immer gewahrt wurde und Informationen nach außen drangen. Es besteht also Anlass genug, dafür Sorge zu tragen, dass brisante Notizen nicht außerhalb der Vertraulichkeit vagabundieren“, so Bauer.

„Innenminister Rhein hat im Rahmen der Beratungen der IMK deutlich gemacht, dass Hessen sich für eine Optimierung des Verfassungsschutzes einsetzen werden und insbesondere die Ausbildung von Verfassungsschutzmitarbeitern verbessern werde. Die Regierungsfraktionen werden weiterhin daran festhalten, die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses auf Bundesebene abzuwarten, um dann gegebenenfalls noch weitere Maßnahmen zu überdenken. Jetzt gilt es erst einmal, das bestehende Gesetz nicht einfach zu verlängern, sondern wichtige Schritte für mehr Transparenz und Kontrolle umzusetzen“, so Bauer.

Der CDU-Innenpolitiker wies abschließend darauf hin, dass es in Hessen bislang in keiner Weise Probleme mit dem Verfassungsschutz gegeben hat. Auch wenn die Opposition unaufhörlich versucht, dem hessischen Verfassungsschutz Fehlentwicklungen zu unterstellen, lassen sich die problematischen Ereignisse in Bund und anderen Ländern nicht übertragen.“, so Bauer.

Christoph Weirich, Pressesprecher
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