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Verkehr / Sanierung und Instandhaltung von Landesstraßen / Christopher Vogt: Springen Sie über Ihren Schatten und stimmen Sie unserem Entwurf zu

(LNP) In seiner Rede zu TOP 15 (Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens zur Sanierung und Instandhaltung von Landesstraßen) erklärt der Stellvertretende Vorsitzende und verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

„Über die Notwendigkeiten bei der Instandhaltung und der Sanierung der vielen maroden Landesstraßen muss ich nach den zahlreichen entsprechenden Debatten in den letzten Monaten in diesem Hohen Hause nicht mehr allzu viele Worte verlieren. Es geht uns hier nicht um Fahrspaß oder um altbackene Asphalt- und Betonpolitik. Es geht hier um den Erhalt bzw. die Wiederherstellung der Mobilität in diesem Land, die in vielen Bereichen durch völlig marode Landesstraßen mittlerweile leider stark eingeschränkt ist.

Alle Fraktionen in diesem Landtag bedauern diese Situation in den öffentlichen Debatten, aber im Grunde sind wir bisher bedauerlicherweise nicht sehr viel weiter gekommen. Ich hoffe, dass im August eine nennenswerte Summe zur Sanierung zumindest der schlimmsten Landesstraßen bereitgestellt wird. Wir beraten hier heute unseren Gesetzentwurf in erster Lesung, und die Gesetzentwürfe der CDU und der Koalition liegen noch im Finanzausschuss. Dabei hat sich wieder einmal herausgestellt, dass ‚gut gemeint‘ und ‚gut gemacht‘ oftmals zwei völlig verschiedene Dinge sind. Der vorgelegte Gesetzentwurf der Koalition ist nach unserer Auffassung verfassungsrechtlich problematisch, weil er gegen Art. 50 Abs. 3 der Landesverfassung verstößt, da das Initiativrecht für eine Änderung des Haushaltsgesetzes allein der Landesregierung obliegt.

Ich bin kein Freund von Sonderprogrammen, wir müssen meines Erachtens insgesamt mehr Geld in unsere Infrastruktur investieren. Aber der mittlerweile schlimme Zustand vieler Landesstraßen und die unerwarteten finanziellen Spielräume durch das Zensus-Ergebnis schreien geradezu nach einem Sonderprogramm. Ein solches Sondervermögen muss jedoch auch angemessen ausgestattet sein. Summen, wie die von Minister Meyer zusätzlich bereitgestellten fünf Millionen Euro für die Sanierung von gerade einmal 18 Kilometern sind zwar positiv, aber wahrlich nur ein sehr kleiner Tropfen auf den berühmten heißen Stein. Auch die von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagenen rund 7,5 Millionen Euro aus dem Programm PROFI B sind kein großer Wurf – zumal Ihr verfassungswidriger Gesetzentwurf hier auch lediglich bis zu 7,5 Millionen Euro vorsieht. Es kann also passieren, dass es am Ende auch deutlich weniger werden.

Wir schlagen deshalb vor, die Mittel zu verwenden, die das Land als Nachzahlung für die Jahre 2011 und 2012 aufgrund der Ergebnisse des Zensus 2011 bei den Bevölkerungszahlen erhalten wird. Auch wir haben zwischenzeitlich den Umdruck des Finanzministeriums dazu zur Kenntnis genommen. Wir gehen jedoch stark davon aus, dass es keine wesentlichen Änderungen mehr bei dieser Verabredung – die zwischen den Ländern getroffen worden ist – geben wird. Zwar ist das Gesetz zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalpakts, indem diese Nachzahlungen bzw. Ausgleichszahlungen geregelt sind, noch im Vermittlungsausschuss. Mir ist jedoch nicht bekannt, dass ausgerechnet dieser Punkt der kritische ist. Es ist zu erwarten, dass beim Zensus alles beim bisher Geplanten bleibt. Dann hat das Land – aller Voraussicht nach – rund 50 Millionen Euro, die in ein Sondervermögen für die Landesstraßen überführt werden könnten. Das wären Mittel, mit denen das Landesstraßennetz wieder in einen Zustand gebracht werden könnte, der zumindest dauerhafte Sperrungen oder Tempolimits auf 30 km/h überflüssig machen würde. Stimmen Sie unserem Vorschlag zu! Das Sondervermögen, das wir mit unserem Gesetzentwurf einrichten wollen, können wir dann auch gerne noch mit den Mitteln aus PROFI B aufstocken.

Unser Vorschlag ist finanzpolitisch nachhaltig, weil dadurch nicht nur volkswirtschaftliche Schäden verringert werden, sondern auch die Folgekosten für das Land bei der Straßensanierung sinken. Straßen, die nicht saniert werden, ziehen größeren Handlungsbedarf nach sich. Die Kosten potenzieren sich, wenn nicht rechtzeitig gehandelt wird. Die Themen finanzielle Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit sind vielschichtig. Wir dürfen die Infrastruktur, die das Anlagevermögen des Landes darstellt, nicht verkommen lassen. Das hätte mit Generationengerechtigkeit am Ende auch nichts zu tun.

Der Ministerpräsident hat dies mittlerweile offenbar auch erkannt. Während der Mai-Tagung hatte er dies ebenfalls ganz ähnlich formuliert – nur seine Schlussfolgerung, die Investitionen von der Schuldenbremse quasi auszunehmen, also die Schuldenbremse aufzuweichen, die teilen wir nicht.

Finanzministerin Heinold gefällt mir da mit ihren Überlegungen besser. Sie hat in einem Interview in den ‚Kieler Nachrichten‘ vom gestrigen Tage u.a. gesagt: ‚In den vergangenen Jahrzehnten hat das Land einen Teil seiner Infrastruktur sträflich vernachlässigt. Hier zu investieren, ist genauso wichtig wie der Schuldenabbau. Wir dürfen der nächsten Generation nicht auch noch marode Liegenschaften überlassen.‘

Frau Heinold hat völlig recht! Wir haben Ihnen den passenden Gesetzentwurf vorgelegt! Springen Sie über Ihren Schatten und stimmen zu unserem Entwurf zu!“

Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/ 9881488, Mobil: 0160/1595153, Telefax: 0431/ 9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de/

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