Startseite BundesländerNiedersachsen Verschärfter Grenzwert für Blei im Trinkwasser ab Dezember 2013 / Gesundheitsministerin Cornelia Rundt: „Kinder vor Blei im Trinkwasser schützen“

Verschärfter Grenzwert für Blei im Trinkwasser ab Dezember 2013 / Gesundheitsministerin Cornelia Rundt: „Kinder vor Blei im Trinkwasser schützen“

von Frank Baranowski
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(LNP) Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel für den Menschen. Es ist das einzige, das durch nichts zu ersetzen ist. Darum wird es besonders streng überwacht. In Niedersachsen ist das von den Wasserversorgern gelieferte Trinkwasser von sehr guter Qualität. Es kann sich aber durch alte Bleileitungen in Hausinstallationen nachträglich mit Blei anreichern. Um die Bevölkerung vor der schädlichen Wirkung von Blei zu schützen, wurde der Grenzwert in den vergangenen Jahren schrittweise gesenkt. Ab dem 1. Dezember 2013 gilt ein verschärfter Grenzwert von 0,010 Milligramm pro Liter. Bereits zum 1. Dezember 2003 wurde der Grenzwert von 0,040 Milligramm auf 0,025 Milligramm pro Liter gesenkt.

„Uns ist es besonders wichtig, Kinder vor Blei im Trinkwasser und den damit verbundenen Gesundheitsrisiken zu schützen“, sagt Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsministerin Cornelia Rundt. „Denn sie sind besonders gefährdet. Mit dem neuen Grenzwert erreichen wir, dass praktisch keine Bleirohre mehr in der Hausinstallation vorhanden sein dürfen.“

Blei kann schädigend auf das Nervensystem wirken. Da sich das Nervensystem der Kinder noch entwickelt, kann sich eine erhöhte Bleibelastung negativ auf die Intelligenz, das Lernvermögen und die kindliche Entwicklung auswirken. Das gilt gleichermaßen für ungeborene Kinder, deren Nervensystem besonders sensibel reagiert. Bei Menschen wird aufgenommenes Blei in den Knochen eingelagert und kann z.B. während einer Schwangerschaft und beim Stillen wieder ins Blut gelangen und so entweder direkt oder über die Muttermilch an den Säugling weitergegeben werden. Deshalb müssen auch junge Frauen und Schwangere vor einer Bleiaufnahme geschützt werden.

Oft ist den Eltern das gesundheitliche Risiko durch eine Bleibelastung nicht bewusst oder sie wissen nicht, aus welchem Material ihre Hausinstallation besteht. Alte Bleileitungen im Haushalt zählen nach wie vor zu den wesentlichen Ursachen für eine Trinkwasserbelastung. Vor allem betroffen sind bis Mitte der 1970er Jahre errichtete Wohngebäude, die nicht saniert worden sind. Nach diesem Zeitpunkt wurden in der Regel keine Bleirohre für Neuinstallationen mehr verwendet.

Während in öffentlichen Gebäuden die kommunalen Gesundheitsämter das Trinkwasser gezielt auf Blei untersuchen, sind in Privatgebäuden die Hauseigentümerinnen und -eigentümer für die Qualität des Trinkwassers verantwortlich. Um den Austausch von Wasserleitungen aus Blei auch in Privatgebäuden zu beschleunigen, können Familien mit Kindern und junge Frauen in Niedersachsen ihr Trinkwasser kostenlos auf den Bleigehalt testen lassen. Die Kosten trägt das Land. Haushalte außerhalb dieser Gruppe können gegen ein geringes Entgelt ebenfalls teilnehmen.

Für interessierte Personen sind die örtlichen Gesundheitsämter die zuständige Anlauf- und Beratungsstelle. Dort werden auch die Probenahme-Sets samt schriftlicher Gebrauchsanleitung ausgegeben. Die Wasserproben gehen per Post an das Labor des Niedersächsischen Landesgesundheitsamts, das die jeweilige Bleikonzentration ermittelt. Bei auffälligen Werten stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des jeweiligen Gesundheitsamts mit Rat zur Seite.

Ausführliche Informationen zum Thema und zu gegebenenfalls notwendigen Maßnahmen bietet die Internetseite des Niedersächsischen Landesgesundheitsamts. Der Austausch von Bleileitungen kann außerdem im Zusammenhang von baulichen oder energetischen Modernisierungsmaßnahmen von der Niedersächsischen Förderbank NBank oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Rahmen der Förderprogramme zur Gebäudesanierung gefördert werden.

Heinke Traeger
Tel.: (0511) 120-4060

Gabriele Heiser
-Pressestelle-
Niedersächsisches Ministerium
für Soziales, Frauen, Familie,
Gesundheit und Integration
Tel.: 0511/120 4058

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