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Verwaltungspraktiker thematisiert Perspektive der Betroffenen / Falsche Schlüsse durch überholtes Verständnis von Mittelbehörden

(LNP) Die plakative Forderung nach Abschaffung des Landesverwaltungsamtes ginge von einem weitgehend überholten Verständnis einer Mittelbehörde innerhalb eines dreistufigen Verwaltungsaufbaus aus. Das hat der Verwaltungspraktiker Jürgen Arndt heute in einem Beitrag auf dem Weblog der CDU-Landtagsfraktion zur Verwaltungsreform betont. Schon lange seien die Mittelbehörden keine reinen Mittler zwischen Landesregierung und der kommunalen Ebene mehr.  Eine echte Zweistufigkeit ohne zahlreiche Sonderbehörden sei laut Arndt in keinem Bundesland realisiert.

„Tatsächlich erledigt das Landesverwaltungsamt ganz überwiegend Spezialaufgaben der Landesverwaltung, die sich in sinnvoller Weise weder auf 17 Landkreise und fünf kreisfreie Städte noch auf ein Modell mit vier Landkreisen und einer kreisfreien Stadt delegieren lassen“, erläutert Arndt. Bei realistischer Betrachtung der Aufgaben würde sich zeigen, dass diese Aufgaben weder verzichtbar sind noch sich effektiv auf mehrere andere Stellen verteilen ließen. „Deshalb erscheint der Ansatz, sämtliche nicht auf die Kreisebene delegierbaren Staatsaufgaben möglichst in einer Behörde zu bündeln, aufrichtiger und effektiver“, schließt Arndt in seinem Beitrag.

Der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Michael Heym bezeichnet die dargestellte Perspektive aus dem Inneren der Verwaltung als erhellenden Teil des Diskurses. „Unser Ansatz war es von Anfang an, die Verwaltungsreform nicht aufgrund abstrakter Überlegungen am Reißbrett zu entwerfen, sondern aus einem detaillierten Blick auf die konkrete Aufgabenerfüllung die effizienteste Struktur abzuleiten“, betont Heym.

Dr. Karl-Eckhard Hahn
Pressesprecher
CDU-Fraktion im Thüringer Landtag
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