Startseite BundesländerSachsen-Anhalt Videoüberwachung geeignet, erforderlich und verhältnismäßig für Gefahrenabwehr

Videoüberwachung geeignet, erforderlich und verhältnismäßig für Gefahrenabwehr

von Frank Baranowski
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(LNP) Zur aktuellen bundespolitischen Diskussion um die Videoüberwachung erklärt Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:

„In Sachsen-Anhalt wird im Kampf gegen Kriminalität Videotechnik bereits an fünf Orten eingesetzt, etwa in Halle, Magdeburg und Merseburg. Die örtlichen Schwerpunkte dieser polizeilichen Videoüberwachung sind Brennpunkte von Gewalt und Vandalismus. Zur Wirksamkeit nur so viel: Insgesamt sind durch den Einsatz der Technik die Fallzahlen bei den erfassten Straftaten an diesen Brennpunkten rückläufig. Wir befürworten ausdrücklich, dass in der Öffentlichkeit dieses Thema verstärkt diskutiert wird. In einer Umfrage stimmten 86 Prozent der Teilnehmer dafür, die Videoüberwachung auf dem Marktplatz in Halle beizubehalten. Lediglich 14 Prozent waren für die Abschaffung.

Nach Auffassung der Fraktion ist die Videoüberwachung an bestimmten öffentlichen Orten sinnvoll, denn sie ist ein effizientes Mittel der Gefahrenabwehr wie auch der Strafverfolgung. Die Technik dient zur Abschreckung und dazu, Straftaten zu erkennen, zu verhindern und effektiv verfolgen zu können.“

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