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19. Oktober 2024
Schleswig-Holstein

Videoüberwachung schreckt nicht von Straftaten ab

(LNP) Die Debatte, die die Piraten mit ihrem Antrag anstoßen, ist so richtig wie der Adressat des Antrags verfehlt ist. Die Bundesregierung führt mit dem Eisenbahnbundesamt die Aufsicht über die Deutsche Bahn AG und trägt damit auch die Verantwortung für die Bahn, die sich immer noch zu 100 Prozent in staatlicher Hand befindet. Auch die auf Bahnhöfen zuständige Bundespolizei spielt bei der Frage der Aufzeichnung der Videoaufnahmen, um die es hier eigentlich geht, die entscheidende Rolle. Der Inhalt des Antrags ist daher grundsätzlich richtig, die Stoßrichtung ist verfehlt.

Benennen wir deutlich Ross und Reiter: Es sind die Freunde von „big brother is watching you“ wie der Bundesinnenminister Friedrich, die keine Gelegenheit auslassen, ihre Vorstellungen von einem totalitären Überwachungsszenario Wirklichkeit werden zu lassen. Aktueller Anlass: die Bonner Bombentasche. Es werden bewusst Ängste in der Bevölkerung geschürt und unrealistische Bedrohungsszenarien an die Wand gemalt.

O-Ton Bundesinnenminister Friedrich: „Deutschland steht im Fadenkreuz des dschihadistischen Terrors“.

Diese reflexhafte Schuldzuweisung an die SalafistInnen erwies sich im Zuge der Ermittlungen aber bisher als absolut substanzlos. Da in der Tasche zwar kein Zünder war, aber ein blondes Haar gefunden wurde, sollen es jetzt Neonazis gewesen sein.

Wie der Piratenantrag ganz richtig benennt, gibt es den nachgewiesenen Zusammenhang zwischen erhöhter Sicherheit und mehr Videoüberwachung nicht. Das müsste auch Bundesinnenminister Friedrich bekannt sein – die Studien sind nicht neu. Videoüberwachung schreckt nicht von Straftaten ab. Bester Beweis ist ja gerade der Bonner Fall: Es gab doch Videokameras vor Ort – abgehalten hat das den Straftäter offensichtlich nicht.

Auch die gesetzliche Grundlage für eine Videoüberwachung am Bahnhof Bonn existiert bereits, genauso für eine Aufzeichnung der Aufnahmen. Verbesserte Videoüberwachung hilft somit ebenfalls nicht zwingend bei der Auswertung und Tataufklärung. Davon zeugen die Bilder, die in Bonn nun zur Fahndung rausgegeben wurden.

Trotz der Bilder gibt es bislang keinen Fahndungserfolg, es ist noch nicht einmal zu erkennen, ob es sich um einen blonden oder dunkelhaarigen Mann handelt oder wie alt er möglicherweise ist. Offenbar meinen „Friedrich & Co“, die Videoüberwachung technisch aufzurüsten, dass bessere Zooms etc. möglich sind. Das würde natürlich enorme Summen von Geld kosten. Auch für das gleichzeitige Laufenlassen aller Kameras ist eine wesentlich teurere finanzielle Ausstattung notwendig.

Es bleibt der Schluss, dass es sich um einen Fall organisierter Hysterie im Interesse eines weiteren Bausteins auf dem Weg in den Überwachungsstaat handelt. Jeder weiß, dass es eine umfassende Videoüberwachung wie in Orwells Roman 1984 nicht geben darf. Trotzdem wird laut geschrien und krakeelt, damit der starke Mann markiert werden kann und die Ausweitung von Eingriffskompetenzen und Überwachungsrechten vorankommt.

Genauso bedenklich ist eine weitere Fiktion, die mit haltlosen Forderungen bei der Videoüberwachung geschürt wird: Der Irrglaube, es könne so etwas wie absolute Sicherheit geben. In einem der sichersten Staaten der Welt bleibt ein Restrisiko, dass sich nicht ausschließen lässt. Es ist nicht nur unehrlich, das nicht offen einzugestehen und eine sachliche Debatte zu führen. Es ist aus den oben genannten Gründen auch fatal, die Freiheit Aller immer mehr zugunsten der Sicherheit einzuschränken. Die Sicherheit muss vielmehr im Dienst der Freiheit stehen, um unseren Rechtsstaat zu schützen. Ich habe darauf an anderer Stelle in diesem Plenum bereits hingewiesen. Innenpolitik ist nicht nur Sicherheitspolitik – sie muss auch eine Politik der Grundrechte und Freiheiten bleiben! Das entbindet uns nicht von einer soliden Polizeiarbeit, erfordert aber auch Aufklärung und vor allem Sachlichkeit in der Debatte. Auch in diesem Punkt ist dem Antrag in der Sache zuzustimmen.

Ich vertraue darauf, dass wir auch im Ausschuss eine sachliche Debatte führen können und freue mich auf die dortigen Beratungen des Antrags.

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
im Schleswig-Holsteinischen Landtag
Claudia Jacob
Pressesprecherin
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