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19. Oktober 2024
Bayern

VOLK: Private Musik- und Tanzschulen bleiben umsatzsteuerfrei

(LNP) Zum Jahressteuergesetz 2013 und der ursprünglich geplanten Umsatzsteuerpflicht für private Bildungsanbieter erklärt der Münchner-Bundestagsabgeordnete und Obmann der FDP-Fraktion im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages Dr. Daniel Volk:

„Als Berichterstatter für das Jahressteuergesetz habe ich mich erfolgreich dafür eingesetzt, die vom Bundesministerium der Finanzen vorgeschlagene Neuregelung einer Umsatzsteuer auf bestimmte Bildungsleistungen zu streichen. Dank dem Einsatz der Liberalen sind Volkshochschulen und private Bildungsanbieter wie Musik- und Tanzschulen damit auch zukünftig von der Umsatzsteuer befreit. Bildung dient nicht der Sicherung des Steueraufkommens, sondern der Zukunft unseres Landes.

Die vom Bundesfinanzministerium geplante Neuregelung im Jahressteuergesetz 2013 hatte für erhebliche Unruhe bei den Bildungsanbietern gesorgt. Eine Umsatzsteuer auf Bildungsleistungen widerspricht nicht nur dem Leitgedanken einer Bildungsrepublik, sondern hätte auch die Attraktivität der Kurse geschmälert. Die zahlreichen Volkshochschulen im Land und die privaten Bildungsanbieter wie Musik- und Tanzschulen leisten einen erheblichen Beitrag zur musisch-kulturellen Bildung aller Bevölkerungsschichten und Generationen. Sie müssen daher umsatzsteuerfrei bleiben. Dass das Bundesfinanzministerium seine Pläne verworfen hat, ist der Hartnäckigkeit der FDP-Bundestagsfraktion zu verdanken.“

Andreas Dietrich
Pressesprecher der bayerischen FDP-Landesgruppe
im Deutschen Bundestag
FDP Bayern
Rindermarkt 6
80331 München
Tel.: 089 / 126 009 – 25
Fax: 089 / 126 009 – 30
andreas.dietrich@fdp-bayern.de
www.fdp-bayern.de

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