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Vollzugsgesetze / PAULUS: Hessen setzt Vorgaben zur Sicherungsverwahrung zügig, solide und rechtssicher um

(LNP) „Mit dem heute eingebrachten Gesetzespaket setzt Hessen die Vorgaben, die vom Bundesverfassungsgericht für die Sicherungsverwahrung aufgestellt wurden, konsequent und vollständig in geltendes Recht um. Hessen gehört damit, flankiert durch den Ausbau der Unterbringung am Standort Schwalmstadt, bundesweit zur Länderspitze bei der Umsetzung“, erklärte der Justizvollzugspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Jochen PAULUS.

Weiter erklärte Paulus:
„Der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Zeitrahmen ist ambitioniert. Daher ist es wichtig, dass nicht nur die tatsächliche Möglichkeit für eine rechtssichere Unterbringung in der Sicherungsverwahrung geschaffen wird, sondern auch der rechtliche Rahmen rechtzeitig vorgegeben wird.“

Kern der Gesetzgebung sei ein neues und eigenständiges Hessisches Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz, in dem die zahlreichen Vorgaben, die Untergebrachten freiheitsorientierte Perspektiven bieten sollen, zum Beispiel durch einen Anspruch auf kontinuierliche Therapieangebote und die konsequente Wahrung des Abstandsgebotes zum Strafvollzug, umgesetzt würden. „Dass dabei die Sicherheit der Bevölkerung an erster Stelle steht, ist klar. Der Entwurf zeigt, dass die Landesregierung bei der Sicherungsverwahrung einen runden und überzeugenden Ansatz verfolgt, der im Übrigen bereits mit Thüringen auch die Verantwortlichen in einem weiteren Bundesland überzeugt hat“, so Paulus.

Daniel Rudolf
Pressesprecher
FDP-Fraktion im Hessischen Landtag
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